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BVK empört sich „Bafin-Aufsicht über 34fler käme einem Berufsverbot gleich“

BVK-Präsident Michael H. Heinz befürchtet, dass viele Vermittler im Falle eines nuen Aufsichtsregimes ihr Geschäft aufgeben müssten.
BVK-Präsident Michael H. Heinz befürchtet, dass viele Vermittler im Falle eines nuen Aufsichtsregimes ihr Geschäft aufgeben müssten. | Foto: BVK

Vermittler, die mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung Finanzanlagen vermitteln, sollen nicht mehr von den Industrie- und Handelskammern und örtlichen Gewerbeämtern, sondern von der Bafin beaufsichtigt werden. Dieses Vorhaben der großen Koalition ist weiterhin aktuell, hat die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP jetzt klargestellt.

Die Pläne der Regierung stoßen bei vielen Branchenteilnehmern auf Ablehung. So argumentiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in einer aktuellen Stellungnahme: 80 Prozent der hiesigen Finanzanlagenvermittler seien gleichzeitig auch als Versicherungsvermittler tätig. Da für deren Aufsicht auch weiterhin die Industrie- und Handelskammern zuständig blieben, würde man mit der Bafin-Aufsicht für Finanzmakler „doppelte Aufsichtsstrukturen etablieren“. BVK-Präsident Michael H. Heinz kritisiert: „Das ist kontraproduktiv und missachtet die bereits seit 2007 bewährte föderale Lösung, die wirtschaftsnah, sachkompetent und unbürokratisch ist.“

Der deutsche Vermittlermarkt sei vor allem „regional und mittelständisch geprägt“. Daher seien die örtlichen IHKs ein angemessenerer Ansprechpartner als eine bundesweit tätigte Behörde, heißt es von dem Verband weiter.

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Beim BVK befürchtet man außerdem: Die umlagefinanzierten Kosten für eine Bafin-Aufsicht könnten vielen Vermittlern über den Kopf wachsen. Viele müssten dann ihren Betrieb aufgeben. Die Bafin-Aufsicht käme damit einem Berufsverbot gleich, empört sich der Verband.

„Angesichts der positiven Entwicklung seit der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie im März 2007 begrüßen wir die jetzige Selbstverwaltungslösung und wünschen hier eine ausschließlich bundeseinheitliche Zuständigkeitslösung zugunsten der IHK-Organisation“, betont BVK-Präsident Heinz.

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