Funny Friday Wurstwelten ist mit Einlagen gescheitert
„Die Wurstwelten GmbH hatte auf Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war“, berichtet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf ihrer Internetseite.
„Damit betreibt die Wurstwelten GmbH das Einlagengeschäft nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der Bafin zu verfügen“, heißt es von der Aufsichtsbehörde weiter. Die Gesellschaft aus Bielefeld müsse die unerlaubt betriebenen Geschäfte abwickeln.
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Bafin fordert Abwicklung
„Abwickeln bedeutet in diesem Zusammenhang, dass von Anlegern erlangte Gelder an diese zurückgezahlt werden müssen“, erklärt dazu aktuell die Berliner Kanzlei Advo Advice Rechtsanwälte. Doch: „Nach Recherchen im Internet zu urteilen, scheint die Wurstwelten GmbH bereits ein Insolvenzverfahren bei dem Amtsgericht Duisburg durchlaufen zu haben. Dieses wurde scheinbar mangels ausreichender Insolvenzmasse zum Aktenzeichen 63 IN 47/17 abgewiesen.“