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LV, BU, KfZ Darüber beschweren sich Versicherungskunden

Papierberg
Papierberg: Von den 261 Anträgen zur Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Versicherungsvermittlern im Jahr 2019 hat die Schlichtungsstelle rund die Hälfte als unzulässig abgewiesen. | Foto: Pexels

Insgesamt 17.528 Anträge auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens gingen 2019 beim Versicherungsombudsmann ein. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2019 der Verbraucherschlichtungsstelle hervor. 

4.527 Anträge wies die Schlichtungsstelle als unzulässig ab, 13.309 Schlichtungen führte sie durch, 2.639 Anträge waren zum Ende Dezember 2019 noch in Bearbeitung.

LV verursachte den meisten Ärger

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Während sich knapp 17.000 Anträge gegen Versicherungsunternehmen beziehungsweise deren Vertreter richteten, ging es 261-mal um einen Streit zwischen einem Kunden und dem Versicherungsvermittler. Mehr als die Hälfte dieser Anträge (143) wies der Versicherungsombudsmann als unzulässig ab, 115 wurden bis Ende 2019 bearbeitet.

Bei den meisten Anträgen um eine Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Vermittlern handelte es sich um eine Auseinandersetzung um eine Lebensversicherung (LV). Insgesamt 100 Anträge gingen zu diesem Thema ein. In 22 Fällen handelte es sich um einen Streit bezüglich einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), in 20 Fällen ging es um eine KfZ-Kaskoversicherung.

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