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Fall P & R OLG Düsseldorf äußert sich gegen Vermittler

Schiffscontainer im Hamburger Hafen
Schiffscontainer im Hamburger Hafen: Der Anbieter von Container-Investments P & R war Anfang 2018 in die Insolvenz gerutscht. | Foto: imago images / blickwinkel

Im Fall um den insolventen Containeranbieter P & R gibt es mittlerweile eine ganze Reihe unterschiedlicher Gerichtsurteile. In vielen Fällen sind Anleger gegen ihre Vermittler vor Gericht gezogen. Diese hätten sie zu wenig über das Wesen einer Anlage bei P & R aufgeklärt. Einige Urteile ergingen seitdem zu Gunsten, andere zu Ungunsten der Vermittler.

In die letztgenannte Kategorie fällt ein Hinweis des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Im Vorfeld einer Verhandlung hat man dort der Volksbank Emmerich-Rees nahegelegt, ihre Berufung zurückzunehmen. Darauf verweist die Rechtsanwaltskanzlei Göddecke. Die Kanzlei präsentiert sich als Vertreterin von Anlegerbelangen, auch gegenüber Vermittlern.

Dem Hinweis des OLG vorausgegangen war ein Urteil des Landgerichts (LG) Kleve. Dieses hatte die Volksbank Emmerich-Rees dazu verurteilt, einem Anleger Schadenersatz zu zahlen. Die Volksbank war daraufhin in Berufung gegangen.

Einschätzung des OLG Düsseldorf

Das OLG Düsseldorf als nächsthöhere Instanz hat nun angemerkt: Die Volksbank habe den Anleger über bestimmte Risiken in der Tat nicht hinreichend aufgeklärt. Im Fall einer Insolvenz der P-&-R-Gesellschaften hätten Anleger nämlich Kosten tragen müssen, die weit über den Wert der Anlage hinausgingen. Vor allem, wenn Anleger zu Vertragsende die vermeintlich temporär erworbenen Container nicht wieder verkaufen konnten. „Eine verbindliche Zusage zum Rückkauf gab es seitens der P&R-Gesellschaften nicht“, betont man bei der Kanzlei Göddecke. Das Investment sei daher von vornherein sehr riskant gewesen – denn „ohne Rücknahme konnte beim besten Willen kein Gewinn erzielt werden“, so Anwalt Hartmut Göddecke.

Zwar habe es sich bei den Containern um einen Sachwert gehandelt. Die Situation sei allerdings nicht vergleichbar mit einer Investition in ein Schiff oder eine Immobilie. Es habe die Gefahr bestanden, „dass das gesamte Investment dem Anleger wirtschaftlich und steuerlich um die Ohren fliegt“, so Göddecke. Auf das Risiko zusätzlicher Gebühren für Wartung, Reparatur und Verbleib, falls ein Container nicht zurückgekauft würde, hätten Berater in Kundengesprächen regelmäßig nicht hingewiesen – jedenfalls soweit es der Kanzlei bekannt sei.

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Auch das Risiko eines Totalverlusts habe das OLG Düsseldorf anerkannt. „Damit lassen sich auch Beratungsfälle lösen, die nicht über die Volksbank Emmerich-Rees eG gelaufen sind“, meint man bei der Kanzlei Göddecke. Die Frage, ob Vermittler ihre Kunden auf ein Totalverlustrisiko bei den P-&-R-Containern hätten hinweisen müssen, ist in der Vergangenheit bereits heiß diskutiert worden. Das OLG Oldenburg hatte im vergangenen Jahr eine solche Aufklärungspflicht in einem anderen Prozess verneint.

Verjährung steht bevor

Die Kanzlei Göddecke macht indessen auch auf eine bevorstehende Verjährungsfrist aufmerksam. Anleger könnten ihre Ansprüche voraussichtlich nur noch bis Jahresende 2021 geltend machen, da danach der Zeitrahmen von drei Jahren überschritten sei. Denn: „Spätestens mit dem Eintritt der Insolvenz im Frühjahr 2018 wussten Anleger, dass es mit den Anlagen ein Problem gibt“, nimmt man bei der Kanzlei an.

„Auch wenn Anleger mit bereits beendeten Kaufverträgen dachten, über den Berg zu sein das ist nicht der Fall“, warnt Göddecke in Richtung betroffener P-&-R-Anleger. Und weiter: „Viele haben im Laufe dieses Jahres Verjährungsverzichtserklärungen gegenüber dem Insolvenzverwalter abgegeben. Das war sinnvoll. Wenn die Fragen aber mal gerichtlich geklärt werden (müssen), dann ist ein Rückgriff gegen den Berater nach Ablauf des 31.12.2021 wohl nicht mehr möglich.“

Der Fall P & R hatte 2018 für Schlagzeilen gesorgt. Der Anbieter von Container-Investments aus Grünwald bei München hatte Insolvenz für mehrere Gesellschaften seines Firmengeflechts angemeldet. Anlegern, die Frachtcontainer über P & R erworben hatten, war stets versprochen worden, dass die Gesellschaft die Container nach einer bestimmten Frist zurückkaufen würde. Die Anleger sollten in der Zwischenzeit Mietzahlungen erhalten.

Im Rahmen der Insolvenz stellte sich heraus, dass ein bedeutender Teil der von P & R verkauften Container vermutlich nie existiert hat. Die mit der Insolvenz-Abwicklung betraute Kanzlei Jaffé hat Anlegern 2021 einen ersten Abschlag auf ihre Forderungen ausgezahlt.

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