Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Pflegeversicherung Wie pflegende Angehörige entlastet werden sollen

Von in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bei ungefähr 1.900 Euro liegt die aktuelle Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen für einen Heimplatz im bundesweiten Durchschnitt. Im regionalen Vergleich schwankt die Höhe der finanziellen Belastung eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege zwischen 2.337 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen und 1.331 Euro in Sachsen-Anhalt, berichtete der Verband der Ersatzkassen zum Stichtag 1. Juli.

Wer den Eigenanteil seiner Pflegekosten nicht aus seinen Reserven abzüglich eines Schonvermögens von 5.000 Euro stemmen kann, muss beim Sozialamt die sogenannte Hilfe zur Pflege beantragen. Diese Leistung kann die kommunale Behörde wiederum von den Kindern zurückfordern. Denn sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen.

Aktuell sind Alleinstehende erst ab einem Nettoeinkommen unter 21.600 Euro beziehungsweise bei Familien unter 38.800 Euro pro Jahr von der finanziellen Beistandspflicht befreit. Ab 2020 sollen erwachsene Kinder, deren Eltern pflegebedürftig sind und die diese Pflege nicht selbst finanzieren können, erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden.

„Das ist immer noch die Mehrheit in diesem Land“, kommentierte Hubertus Heil die neue Gehaltsgrenze bei der Sitzung des Bundestags am Donnerstag. Das von geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingebracht, das von den Abgeordneten der zwei Regierungsparteien der Großen Koalition sowie der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen wurde.

Das Gesetz muss jetzt noch durch den Bundesrat. Fraglich ist bislang noch, inwiefern die Städte einen Ausgleich ihrer Mehrkosten durch das neue Gesetz erhalten. Der Deutsche Städtetag beziffert seine Forderung mit jährlich 500 Millionen Euro. Doch auch wenn die Entlastung wie geplant kommt, steht für Miriam Michelsen fest: „Die private Pflegezusatzversicherung ist weiterhin unverzichtbar.“ 

Miriam Michelsen, MLP

Denn die private Vorsorge für die eigene Pflegebedürftigkeit „schützt das Vermögen der Pflegebedürftigen und ermöglicht eine selbstbestimmte und qualitativ hochwertige Pflege“, so die Leiterin Vorsorge und Krankenversicherung beim Finanzvertrieb MLP weiter. Die staatliche Pflegekasse wurde vom Gesetzgeber nur als Teilkaskoversicherung angelegt und bleibt es auch in der näheren Zukunft.

Die sogenannte soziale Pflegeversicherung deckt also längst nicht alle entstehenden Kosten ab. Genau das erwarten allerdings 43 Prozent der Teilnehmer einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Postbank. Demnach gehen weitere 21 Prozent der vom Marktforschungsinstitut Kantar Emnid befragten Deutschen über 18 Jahre davon aus, dass der Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim unter 1.000 Euro liegt. 

„Eigenanteil festschreiben“

Um die „Pflegeversicherung verlässlich und solidarisch gestalten“ zu können, hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen jetzt einen gleichnamigen Antrag in den Bundestag eingebracht. Er wurde am Freitag zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Dem Antrag zufolge soll unter anderem der Eigenanteil für die stationäre Pflege unterhalb der derzeitigen Durchschnittswerte gedeckelt werden.

Die darüber hinaus gehenden Kosten für eine bedarfsgerechte Versorgung der Betroffenen solle demnach die Pflegeversicherung übernehmen. Eine Eigenverantwortung bestehe aber weiterhin bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Kosten für die sogenannte medizinische Behandlungspflege sollen hingegen von der jeweiligen Krankenversicherung getragen werden.

Neu eingeführt werden solle zudem ein Steuerzuschuss des Bundes für die Pflegeversicherung. Dieser soll versicherungsfremde Leistungen ausgleichen. Außerdem fordern die Grünen-Abgeordneten  in ihrem Antrag die Einführung einer solidarischen Pflege-Bürgerversicherung. Hierbei tragen alle Bürger einkommensabhängig zum Solidarausgleich bei und beim Berechnen der Beiträge zählen alle Einkommensarten.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion