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in LebensversicherungLesedauer: 2 Minuten

Private Krankenversicherung Kassenpatienten sollen erst ab 5.212,50 Euro wechseln können

Kostenfaktor Gesundheit: Mit dem aktuellen Anpassen der Rechengrößen in der Sozialversicherung soll unter anderem die Versicherungspflichtgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 60.750 Euro pro Jahr ansteigen.
Kostenfaktor Gesundheit: Mit dem aktuellen Anpassen der Rechengrößen in der Sozialversicherung soll unter anderem die Versicherungspflichtgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 60.750 Euro pro Jahr ansteigen. | Foto: Pixabay
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Mit der Verordnung zu den Rechengrößen in der Sozialversicherung passt sich das Bundessozialministerium regelmäßig der Entwicklung der Einkommen im Vorjahr an. Bundesweit betrug das Plus im Jahr 2018 demnach 3,12 Prozent. In den alten Bundesländern waren es 3,06 Prozent und in den neuen 3,38 Prozent. Hierbei werden sogenannte Ein-Euro-Jobs allerdings ausgeklammert.

Die wichtigsten Rechengrößen für 2020

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Bedeutung hat die jeweils aktuelle Bezugsgröße unter anderem für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für versicherungspflichtige Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das dortige vorläufige Durchschnittsentgelt beträgt laut dem aktuellen Referentenentwurf 40.551 Euro pro Jahr. Die Werte für die weiteren Rechengrößen lauten: 

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