Mit der Verordnung zu den Rechengrößen in der Sozialversicherung passt sich das Bundessozialministerium regelmäßig der Entwicklung der Einkommen im Vorjahr an. Bundesweit betrug das Plus im Jahr 2018 demnach 3,12 Prozent. In den alten Bundesländern waren es 3,06 Prozent und in den neuen 3,38 Prozent. Hierbei werden sogenannte Ein-Euro-Jobs allerdings ausgeklammert.
Die wichtigsten Rechengrößen für 2020
Bedeutung hat die jeweils aktuelle Bezugsgröße unter anderem für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für versicherungspflichtige Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das dortige vorläufige Durchschnittsentgelt beträgt laut dem aktuellen Referentenentwurf 40.551 Euro pro Jahr. Die Werte für die weiteren Rechengrößen lauten: