Fondsgebundene Versicherungen Nur noch ein Versicherer mit hart garantiertem Rentenfaktor
Wie entwickelt sich die Rentenfaktoren der deutschen Lebensversicherer? Das zeigt Jürgen Thomsen, Analyst für Produkte zur Altersvorsorge bei Franke und Bornberg, in einem Blog-Beitrag des Analysehauses aus Hannover. Sein Team verglich mithilfe des hauseigenen Beratungs-Tools FB Xpert die Kennzahlen für 2022 mit denen des Vorjahres. Tarife, die heute nicht mehr im Angebot sind, ersetzten die Tester durch das entsprechende Nachfolgerprodukt. „Das Ergebnis der Analyse überrascht nicht wirklich, das Ausmaß aber schon“, kommentiert Thomsen.
Auf den Prüfstand kam erstens der aktuelle Rentenfaktor. Er wird mit den jeweiligen Rechnungsgrundlagen bei Abschluss des Vertrages ermittelt. Hierzu zählen die Zinsen und Kosten sowie Wahrscheinlichkeiten der Sterblichkeit beziehungsweise des Erlebens. „In den Angeboten der Versicherer liefert der aktuelle Rentenfaktor zwar die Grundlage für die Hochrechnung der späteren Rente, ist jedoch nicht garantiert“, schränkt Thomsen ein. „Zudem fehlt es häufig an Transparenz. Nicht alle Gesellschaften machen Angaben zum aktuellen Rentenfaktor.“
Im Vergleich gegenüber den entsprechenden Werten für das Jahr 2021 sank dieser aktuelle Rentenfaktor bei fast allen Lebensversicherern, berichtet Franke und Bornberg: Im vergangenen Jahr betrug er im Durchschnitt nämlich noch 29,09 Euro. In diesem Jahr beträgt er jedoch nur noch 25,97 Euro. Dieser Rückgang um 3,12 Euro entspricht einem Verlust um mehr als 10,7 Prozent. Das bedeutet: Bei einem Ausgangskapital von 100.000 Euro fehlten jeden Monat 31,20 Euro versicherte Rente. „Allerdings liefern nicht alle Unternehmen Werte“, erinnert Thomsen.
Nur noch ein hart garantierter Rentenfaktor
Zweitens betrachtete Franke und Bornberg den garantierten Rentenfaktor, für den ebenfalls die Rechnungsgrundlagen zu Vertragsbeginn gelten. Hiervon ziehen die deutschen Lebensversicherer in der Regel allerdings noch einen Sicherheitsabschlag ab. Denn auf diese Weise wollten die Gesellschaften sicherstellen, dass sie ihr Leistungsversprechen möglichst in jedem Fall einhalten können. So beugten die Unternehmen möglicherweise drohenden Reputationsschäden bei kritischen Verbrauchern vor, wenn sie ihre Rentenfaktoren senken müssen.
Ausgeschlossen ist ein solches Absenken beim so genannten hart garantierten Rentenfaktor. Denn hierbei verzichtet der Versicherer darauf, Paragraf 163 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) anzuwenden. Diese Regel erlaubt es ihm, unter festgelegten Bedingungen die Bruttobeiträge seiner Versicherung anzupassen. „Aktuell bietet nur noch die Alte Leipziger einen hart garantierten Rentenfaktor“, berichtet Analyst Thomsen aus seinen Studienergebnissen, für die er Kennzahlen für 55 Tarife von 25 Gesellschaften berücksichtigte.
Kunden sollten die Garantien der Anbieter bei der Wahl eines individuell passenden Tarifs aber nicht überbewerten, warnt Thomsen. Denn: „Hohe Garantien bieten zwar Sicherheit, begrenzen auf der anderen Seite aber die Anlagemöglichkeiten der Gesellschaften. Je mehr Garantie sie versprechen, umso kleiner wird ihr Spielraum für rentable Investitionen. Der Versicherer mit dem höheren Rentenfaktor muss mehr Kapital in niedrigverzinste Anlagen binden, um die Garantien abzusichern.“ Anbieter mit einem niedrigeren Rentenfaktor könnten stärker in chancenreiche Anlagen investieren.