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Private Vorsorge So können Senioren ohne Risiken verschenken und vererben

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Testament mit Sorgerechtsvollmacht

Schnell wird klar, dass ein Testament notwendig wird. Damit ersparen sich Familie weiteren unnötigen Kummer. Innerhalb des Testamentes wird die Sorgerechtsverfügung geregelt. Eheleute entscheiden, ob für die Vermögenssorge bei Immobilienbesitz zudem ein Testamentsvollstrecker benannt wird. Dieser ist häufig der vertraute Finanzberater, der Steuerberater oder der Anwalt.

Sorgerechtsvollmacht bei Minderjährigen

Komplett werden diese Vorkehrungen erst, wenn auch die Vertretung in Situationen wie Unfall, Pflege oder Krankheit geregelt sind. Dazu ist die Errichtung einer Vorsorgevollmacht notwendig. Innerhalb dieser kann die sogenannte Sorgerechtsvollmacht erklärt sein: Mit dieser können Elternteile bei Entscheidungen, wie Schulausflügen, Operationen oder Eröffnung eines Kontos alleine agieren.

Must-have: Geschiedenen-Testament

Hier gilt zunächst Gleiches wie bei traditionellen Eltern. Jedoch ist zwingend zu einem Testament zu raten. Dies gilt vor allem in folgenden Lebenssituationen:

  • wenn der Kunde vermögend ist,
  • eine Risikoversicherung abgeschlossen hat oder
  • eine Immobilie besitzt.

Wer das nicht beachtet, läuft Gefahr, dass das der geschiedene Elternteil den Nachlass für das Kind verwaltet und sogar erbt.

Konkret laufen Geschiedene Gefahr, das folgendes passiert:

  • Verwaltung des Vermögens durch der/die geschiedene Partner/in und dessen Einfluss auf das Erbe: 
    Wenn das Kind noch minderjährig ist, ist dringend ein Testamentsvollstrecker erforderlich, damit dieser das Vermögen im Sinne des verstorbenen Elternteils verwaltet. Sonst ist dies Aufgabe des geschiedenen Elternteils.
  • Erbe für das Kind erhält aufgrund der gesetzlichen Erbfolge der/die geschiedene Partner/in: 
    Wenn das Kind selbst noch keine Kinder hat und vorverstirbt, dann ist der geschiedene Elternteil des Kindes der gesetzliche Erbe.

Geschenk oder Vermächtnis

  • Unabhängig von Ihrem Produkt hat derjenige, der Vermögen weitergilbt, bestimmte Sorgen:
  • Wird das Kind das Vermögen gut einsetzen oder verschleudern?
  • Ist es mit Volljährigkeit bereits in der Lage, gute Entscheidungen zu treffen? Möchte ich, dass es von Schwiegertochter (oder -sohn) beeinflusst wird?
  • Kann ich es steuern, dass es keinen Zugang zu dem Vermögen erhält, wenn es meinen Erwartungen nicht entspricht (und ich dann bereits verstorben bin)?
Margit Winkler, Institut Generationenberatung

Innerhalb einer anwaltlichen Beratung bespricht der Jurist alle Details. Je nach dem Zeitpunkt der Vermögensübergabe handelt es sich um einen Schenkungsvertrag oder um ein Testament. Wird eine Person benötigt, die das Erbe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verwaltet, so spricht man von einem Testamentsvollstrecker. Auch bei lebzeitigen Schenkungen kann eine Person autorisiert werden, die über einen bestimmten Zeitraum die Bedingungen des Schenkungsvertrages überwachen soll.

Der Aufwand dafür ist sehr überschaubar. Doch damit haben Berater einen echten Mehrwert geleistet – weit über das, was Ihr Kunde erwartet. Und vielleicht ist der Berater auch der favorisierte Testamentsvollstrecker des Kunden. In jedem Fall kommt es ihm zugute: durch die Höhe des Betrages, der Kundenbindung und Empfehlungen.


Über die Autorin:

Margit Winkler verfügt über langjährige Branchenerfahrung als Bankkauffrau und Marketingfachfrau und hat als Geschäftsführerin des Instituts Generationenberatung (IGB) den Zertifikatslehrgang Generationenberater/in (IHK) initiiert. Mit ihrem Weiterbildungsunternehmen aus dem südhessischen Bad König schulen sie und ihr Team Mitarbeiter der Finanzbranche. Das IGB stellt den Teilnehmern neben Unterlagen und Hilfe bei Fragen auch ein Netzwerk aus Spezialisten zur Verfügung.

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