Solvency II „Das wäre das Todesurteil für Lebensversicherungen“


Vor der Überregulierung von Lebensversicherungen, warnt aktuell Wirtschaftspolitiker Markus Ferber, der für die CSU im Europäischen Parlament sitzt. Aktueller Anlass für seinen Appell ist, dass „der weltweite Gold-Standard in der Versicherungsregulierung“ überarbeitet werden soll: Dabei solle der Grundsatz „Evolution statt Revolution“ gelten, kommentiert Ferber den aktuell von der Brüsseler Kommission vorgestellten Vorschlag zur Zukunft der EU-Richtlinie Solvency II.
In diesem 2016 in Kraft getretenen Regelwerk geht es unter anderem um Vorschriften zu den Eigenkapitalpolstern von Versicherern. „Bei den Eigenkapitalanforderungen darf man nicht überziehen. Andernfalls kann man selbst das gesündeste Versicherungsunternehmen vor unlösbare Herausforderungen stellen. Wir müssen aufpassen, dass wir der Versicherungswirtschaft nicht durch zu strenge Kapitalanforderungen den Geldhahn abdrehen “, warnt der Abgeordnete.
Lebensversicherungen nicht gefährden
Insbesondere bei Lebensversicherungen mahnt er zur Umsicht: „Wenn wir wollen, dass Menschen privat vorsorgen, braucht es aber auch langfristig attraktive Optionen wie Lebensversicherungen mit einer attraktiven Verzinsung“, so Ferber. „Wenn man bei Solvency II bei der Modellierung der Zinskurve überzieht, stellt man langlaufenden Lebensversicherungen praktisch das Todesurteil aus. Hier ist im Gesetzgebungsprozess höchste Vorsicht geboten.“
Die Versicherer zu Investoren machen
„Um den Green Deal und die Digitalisierung finanzieren zu können, braucht es Milliardenbeträge. Aufgrund ihres langfristigen Zeithorizonts sind Versicherer die idealen Langzeitfinanzierer“, meint Ferber. Doch die Politik müsse sich auch in die Lage versetzen, solche Langfristinvestitionen zu tätigen: „Die bisherigen Vorgaben sind zu rigide und halten Versicherer eher davon ab, in langfristige Projekte zu investieren. Das muss sich ändern“, so der Finanzexperte.
Ferber fordert zudem, den Aufsichtsrahmen der Assekuranz bei der anstehenden Reform von Solvency II neu zu gestalten: „Bisher schert die Versicherungsaufsicht unabhängig vom Risiko alle Versicherungsunternehmen über einen Kamm. Das ist nicht sachgerecht.“ Stattdessen solle das jeweilige Risikoprofil beachtet werden. Als Vorbild hierfür könne das Bankenaufsichtsrecht dienen, bei dem beispielsweise kleine Regionalbanken weniger intensiv beaufsichtigt würden.