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Aktualisiert am 13.10.2020 - 13:12 Uhrin VersicherungenLesedauer: 8 Minuten

Versicherungsmakler Frank Rindermann Berufseinsteiger brauchen andere Berufsunfähigkeits-Policen

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Schwächen des Einsteigertarifs der Basler

Heutige BU-Tarife weisen eine höhere Qualität auf, als vor 20 Jahren noch. Wir Versicherungsmakler wünschen uns jedoch immer wieder Verbesserungen einzelner Bedingungspunkte. Immerhin  ist eine BU-Police eine Existenzsicherung für die versicherte Person. So hat auch der Basler Einsteigertarif für mich folgende Schwächen:

  1. Keine Karenzzeiten wählbar

Eine Karenzzeit ist ein Zeitraum (z.B. sechs, zwölf, 18 Monate), für die nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer noch keine BU-Rente gezahlt wird. Eine Karenzzeit reduziert daher die Beitragshöhe umso mehr, je länger die Karenzzeit vereinbart wurde.

  • Im Gegensatz zu anderen BU-Tarifen, ist bei der Basler keine Karenzzeit wählbar.

In den meisten Fällen machen Karenzzeiten keinen Sinn, weil die BU-Rente ab Beginn benötigt wird. Karenzzeiten können aber dann Sinn machen, wenn durch ein hohes Berufsrisiko ein hoher Beitrag zu zahlen wäre, der nur schwer aufzubringen ist. Und auch dann, wenn eine längere Lohnfortzahlungsdauer im Krankheitsfall mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, als die gesetzlichen sechs Wochen. Der Beginn der BU- Zahlung könnte in diesem Fall später einsetzen, wenn das Gehalt vom Arbeitgeber länger fließt.

  1. Nachversicherung nicht zu ursprünglichen Bedingungen

Für mich ein gravierender Nachteil:

  • Jede Erhöhung aufgrund der Nachversicherungsgarantie wird unter neuen Bedingungen und Grundlagen in einem neuen, separaten Vertrag erfasst.

Neben der Beitragskalkulation, die das (höhere) Alter der versicherten Person zum Zeitpunkt der Erhöhung berücksichtigt und die dann gültigen Überschusssätze, können bedingungsgemäß (§ 33.1 AVB) aber auch komplett andere Bedingungspunkte für den Erhöhungsbetrag gelten.

Es wäre denkbar, dass aus dem Hauptvertrag die ursprünglich vereinbare BU-Rente fließt. Aus dem Erhöhungsvertrag jedoch die BU gar nicht anerkannt wird, weil sich gravierende, nachteilige Bedingungsänderungen im Erhöhungsvertrag eingeschlichen haben.

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  1. Keine garantierte Rentensteigerung wählbar

Eine garantierte Rentensteigerung soll den Kaufkraftverlust durch Inflation ausgleichen.

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung Einsteiger der Basler bietet keine garantierte Rentensteigerung an.

Wer die Wirkung der Inflation über 20 oder 30 Jahre kennt, möchte vielleicht die versicherte Kaufkraft seiner BU-Rente durch die Wahl eines Erhöhungssatzes absichern. Immerhin hat man z.B. den notwendigen Bedarf bei Abschluss mit 1.500 Euro berechnet.

Was geschieht mit der Kaufkraft der BU-Rente, wenn sie 30 oder gar 40 Jahre auf das Konto fließt? Nach weniger als zehn Jahren Rentenbezug hat die Inflation daraus eine Kaufkraft von dann nur noch 1.200 Euro gemacht. Und nochmal zehn Jahre später? Nun reicht die BU-Rente möglicherweise nicht mehr aus, um alle Rechnungen zu bezahlen. Auf die kalkulierten Gewinnanteile der Versicherer ist kein Verlass. Das Zinstief seit Jahren lässt grüßen. Eine garantierte Rentenerhöhung im Vertrag bedeutet Sicherheit. Das kostet einen Mehrbeitrag, der sich im Falle des Falles aber auszahlt.

Hier sind andere Gesellschaften bedarfsgerechter aufgestellt. Sie ermöglichen die Wahl von garantierten Rentensteigerungen von 1, 2 oder gar 3 Prozent p.a. bei Rentenbezug.

Für welche Zielgruppe eignet sich der Einsteigertarif der Basler?

Dieser Tarif wurde von vornherein für junge Menschen kreiert. Seine oben beschriebenen Highlights machen den Tarif für Schüler, Studenten, Auszubildende und Berufsanfänger besonders interessant. Auch wenn es ein Reihe ähnlicher Tarife für Berufseinsteiger gibt, sollte der Einsteigertarif der Basler ganz oben auf der Liste stehen.


Über den Autor

Der Autor Frank Rindermann ist Finanz- und Versicherungsmakler
in Karlsruhe und Autor der Internet-Seite finanzblog-frf.de

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