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Bafin erweitert FAQs Geflüchtete haben das Recht auf ein Basiskonto

Eine Notunterkunft für Geflüchtete in Berlin
Eine Notunterkunft für Geflüchtete in Berlin: In den FAQs geht die Bafin auf Fragen ein, mit denen sich Verbraucher an die Aufsicht wenden, die die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine zu spüren bekommen. | Foto: Imago Images / Stefan Trappe

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat neue Informationen für Verbraucher sowie insbesondere für Geflüchtete veröffentlicht. Eine Bank kann demnach die Eröffnung eines Basiskontos nicht mit der Begründung verweigern, dass die Antragsteller nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Das geht aus einer der FAQs (Frequently Asked Questions) hervor, welche die Bafin auf ihrer Website veröffentlicht hat.

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Das Recht auf ein Basiskonto habe jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union, macht die Bafin deutlich. Das gilt auch für Menschen, die wegen des Kriegs in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind. In den FAQs geht die Bafin auf Fragen ein, mit denen sich derzeit zahlreiche Verbraucher an die Aufsicht wenden, die die Auswirkungen des Kriegs und der Finanzsanktionen zu spüren bekommen.

Dort finden sich beispielsweise Antworten auf Fragen...

  • ... zur Einlagensicherung
  • ... zum Zahlungsverkehr
  • ... zu Geldanlagen

>> Hier geht es zu den FAQs

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