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BGH-Entscheidung Makler dürfen gegen Honorar beraten

Das Erbgroßherzogliche Palais in Karlsruhe ist Sitz des Bundesgerichtshofs.
Das Erbgroßherzogliche Palais in Karlsruhe ist Sitz des Bundesgerichtshofs. | Bildquelle: BGH
Von  | Gastautorin
Aktualisiert am:

Versicherungsmakler können ihre Kunden bei einem Wechsel des Tarifs in der privaten Krankenversicherung gegen ein Honorar beraten. So hat es der Bundesgerichtshof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen I ZR 77/17). Der Bund der Versicherten (BdV) zieht aufgrund dieser Entscheidung seine Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren zu dem Thema gegen MLP zurück.

„Da der Bundesgerichtshof in der Frage in einem anderen Verfahren den strittigen Sachverhalt abschließend entschieden hat, halten wir es nicht für sinnvoll, das Verfahren fortzuführen“, kommentiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein diesen Schritt. Das Landgericht Heidelberg (Aktenzeichen 11 O 18/17 KfH) wies die BdV-Klage in erster Instanz ab und auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe scheiterte.

Der BdV bedauere die Entscheidung des BGH, die es Maklern in der Konsequenz erlaubt, sowohl gegen Honorar, als auch gegen Provision zu arbeiten. Versicherungsberater seien nunmehr schlechter gestellt.

„Gesetze zur Versicherungsvermittlung unausgegoren“

Die Verbraucherschützer meinen, dass Versicherungsmakler eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung zur Versicherungsvermittlung anbieten können. Darüber hinaus dürften sie mit Verbrauchern kein gesondertes erfolgsabhängiges Honorar vereinbaren. „Die Makler sind die uneingeschränkten Gewinner der neuen Regelungen“, so Kleinlein. Eindeutige Verlierer seien die Verbraucher und die Versicherungsberater.

Die Gesetze und Regeln zur Versicherungsvermittlung seien, so Kleinlein, unausgegoren und tendenziös. „Um klare Leitplanken bei Honoraren zu setzen, brauchen wir eine Honorarordnung auch im Bereich der Versicherungsvermittlung. Sonst drohen nach den Provisionsexzessen bald Honorarexzesse bei Versicherungsmaklern."

Hier müssten Gesetze geändert werden, fordert der BdV-Vorstand: „Wer die tatsächlich unabhängige Versicherungsberatung und -vermittlung fördern will, muss die Gesetze und Regeln so schärfen, dass die Stärken der verschiedenen Vertriebs- und Beratungswege klarer berücksichtigt werden.“

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