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Bundesrat fordert „Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler noch mal überprüfen“

Momentaufnahme aus der heutigen Plenarsitzung des Bundesrats: Die Ländervertreter fordern, das Aufsichtsübertragungsgesetz noch einmal zu überprüfen.
Momentaufnahme aus der heutigen Plenarsitzung des Bundesrats: Die Ländervertreter fordern, das Aufsichtsübertragungsgesetz noch einmal zu überprüfen. | Foto: imago images / photothek

Es dauerte nicht einmal 30 Sekunden, dann hatte der Bundesrat auf seiner heutigen Plenarsitzung entschieden: Die Ländervertreter wollen in der Frage der Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h-Vermittler dem Antrag des hauseigenen Finanzausschusses folgen. Dieser hatte sich zwar kritisch gegenüber einem neuen Aufsichtsregime für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater geäußert. Deutlich abgelehnt hat den entsprechenden Gesetzentwurf allerdings nur der mitberatende Wirtschaftsausschuss. Dieser wurde heute überstimmt.

Damit steht auch die Position des Bundesrats fest: Die Ländervertreter kritisieren den Entwurf des Übertragungsgesetzes – also des FinAnlVÜG, das die Vermittler unter Bafin-Aufsicht bringen will. Ablehnen will ihn der Bundesrat aber nicht. Die Argumentation: Man habe sich in der Vergangenheit für eine Aufsichtsübertragung ausgesprochen. Vorrangiges Ziel sei eine funktionierende und übersichtliche Aufsicht. Wie die Bafin diese finanziell und organisatorisch umsetzen wolle, bleibe unklar.

Personalbedarf und Kosten prüfen

Der Bundesrat stößt sich vor allem an den seiner Ansicht nach nicht sachgerecht ermittelten Kosten, die eine neue Aufsicht mit sich bringe. Er fordert: Die Bundesregierung möge den tatsächlichen Personalbedarf bei der Bafin und die Kosten, die dadurch für die Wirtschaft entstehen, noch einmal prüfen. Man habe sich außerdem nur unzureichend mit den Alternativen beschäftigt. Zum Beispiel mit einer Aufgabenverteilung zwischen der Bafin und den bisher für die Vermittler zuständigen Industrie- und Handelskammern.

„Vor diesem Hintergrund geht der Bundesrat davon aus, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine umfassende Auseinandersetzung mit diesen Sachverhalten erfolgt“, heißt es Stellungnahme, für die sich die Ländervertreter heute entschieden und die sie damit abgegeben haben. Redebeiträge zu dem Thema gab es während der Sitzung nicht.

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Der Bundesrat hat in dem Verfahren um das FinAnlVÜG insgesamt vor allem eine beratende Funktion. Das Gesetz ist ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Der Einfluss der Ländervertreter ist in solchen Fällen geringer als bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen. Ein möglicher Einspruch kann durch den Bundestag überstimmt werden.

Trotzdem ist man sich auch im Bundestag, selbst innerhalb der Regierungskoalition, über das Gesetzesvorhaben nicht ganz einig. Ende Mai sollen als nächtes Interessenvertreter im Bundestag zu Wort kommen. Auch die Vermittlerverbände AfW und Votum werden dabeisein. Mitte Juni soll laut Plan der Bundestag, Anfang Juli der Bundesrat abschließend über den Gesetzentwurf befinden.

So argumentieren Kritiker

Das Thema Bafin-Aufsicht ist für viele betroffene Marktteilnehmer ein rotes Tuch. Verbände und Maklerpools haben sich in der Vergangenheit vielfach gegen das Vorhaben ausgesprochen. Erstmals konkret in Aussicht gestellt wurde das Projekt im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom Februar 2018.

Gegner des Vorhabens argumentieren unter anderem, dass das gegenwärtige Aufsichtssystem gut funktioniere – 34f- und 34h-Vermittler unterstehen bislang den Industrie- und Handelskammern oder örtlichen Gewerbeämtern. Es gebe gerade in diesem Vermittlersegment nur wenige Verbraucherbeschwerden. Die voraussichtlich höheren Kosten, die eine Bafin-Aufsicht mit sich brächte, würden viele Vermittler zur Geschäftsaufgabe zwingen. Das wiederum hätte negative Folgen für Verbraucher. Diese hätten dann einen schlechteren Zugang zu Beratungsangeboten.

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