Umsatzsteuer für Finanzdienstleister Bundesverband befürchtet neue Stolperfallen aus Brüssel
Die EU-Kommission versucht, den Abgaben-Dschungel zu lichten und prüft daher eine Reform der Steuer-Richtlinie für Finanzdienstleister. Der AfW befürchtet jedoch, dass eine solche seine Mitglieder eher belasten würde.
Die derzeit geltende Richtlinie der EU befreit die meisten Finanzdienstleister von der Umsatzsteuer. Dies bedeutet im Umkehrschluss auch, dass diese nur ein sehr eingeschränktes Recht auf Vorsteuerabzug haben.
Nach Ansicht des AfW sollten Dienstleister auch in Zukunft keine Umsatzsteuer zahlen müssen – insbesondere immer dann, wenn sie Kunden beraten und ihren bürokratischen Pflichten nachgehen.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Norman Wirth aus dem Vorstand des AfW betont: „Es gibt Chancen für Verbesserungen, aber genauso besteht die Gefahr, dass die Vorschriften verschärft werden und was heute steuerfrei ist, morgen steuerpflichtig werden könnte.“
Im vierten Quartal 2021 will die EU-Kommission ihr weiteres Vorgehen erläutern und womöglich einen ersten Änderungsentwurf vorlegen.