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Aktuelle Stellungnahme
Grünen-Sprecherin für Provisionsverbot im Finanzvertrieb
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Aktuelle Stellungnahme Grünen-Sprecherin für Provisionsverbot im Finanzvertrieb

Beratungssituation
Beratungssituation: Auf EU-Ebene steht ein Provisionsverbot für den Finanzvertrieb zur Debatte. | Foto: Pixabay

Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Katharina Beck, hat sich in die Diskussion um ein mögliches Provisionsverbot in der Finanzanlageberatung eingeklinkt. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness eine Deckelung und Verbot von Provisionen zur Diskussion stellt“, erklärte Beck gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“. Sie befürworte es, dass die EU-Kommission Fehlanreize und Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dem provisionsbasierten Finanzvertrieb neu thematisieren wolle.

Beck nimmt damit Bezug auf Äußerungen der EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness. Diese hatte in einem Brief an den EU-Parlamentarier Markus Ferber im Dezember Sympathien für ein gesamteuropäisches Provisionsverbot bekundet, wie es bereits in Großbritannien und den Niederlanden existiert. Die anreizbasierte Beratung führe nicht zu den besten Ergebnissen, hatte McGuiness geschrieben.

Provisionen – Grundlage vieler Geschäftsmodelle

Das Thema Provisionsverbot ist hierzulande ein heißes Eisen - um das sich eine emotional geführte Diskussion rankt. Immerhin stützt sich der deutsche Finanz- und Versicherungsvertrieb zu einem großen Anteil auf Provisionen: Vermittlerinnen und Vermittler erhalten von den Anbietern aus Finanz- und Versicherungswirtschaft eine Vergütung dafür, wenn sie deren Produkte vermitteln. Ein Großteil der Geschäftsmodelle innerhalb der Vermittlungsindustrie stützt sich auf diese Konstellation. In Banken wie auch im freien Finanzvertrieb ist diese Vergütungsform weitaus häufiger anzutreffen als das Honorarmodell: In dem Fall zahlt der Kunde den Berater direkt für dessen Leistungen.

Befürworter der Provisionsvergütung argumentieren: Kunden in Deutschland seien es nicht gewohnt, für die Beratungsleistung gesondert Geld zu entrichten. Sie würden in dem Fall wohl lieber auf eine Beratung verzichten. Im Ergebnis wäre ein Gutteil der Finanzkunden, die heute einen Berater aufsuchen, von der Finanzberatung abgeschnitten.

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Viele Verbraucherschützer prangern dagegen an, dass Provisionen die Berater in einen Interessenkonflikt führten: Wer von Fondsgesellschaften oder Versicherern Geld für den Produktverkauf erhalte, hätte vor allem das eigene Portemonnaie und weniger das Wohl der Kunden im Blick.

Provisionsvergütung: „Probleme nicht gelöst“

Im Statement der Grünenpolitikerin Beck heißt es dazu: „Schwerwiegende Mängel in der Anlageberatung, die bei anonymen Testkäufen der Finanzaufsicht Bafin und der Stiftung Warentest zu Tage traten, zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen, die vor allem auf Transparenz setzen, die Probleme nicht gelöst haben“. Als Beispiel führt Beck an: Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen fließe durchschnittlich ein Viertel der vom Kunden eingezahlten Beiträge an die Versicherungsgesellschaft. Viele Kunden könnten das allerdings nur mithilfe einer Instanz wie einem unabhängigen Berater erkennen, „bei der sie sich darauf verlassen können, dass sie ein auf ihren Bedarf abgestimmtes Produktangebot erhalten“, zitiert die Süddeutsche Zeitung.

Seit im Dezember die EU-Kommission über ein EU-weites Provisionsverbot im Finanzvertrieb nachdenkt, ist das Thema auch hierzulande erneut hochgekocht. Auf nationaler Ebene hatte es zuvor den Anschein gehabt, als sei das Thema für die laufende Legislaturperiode ad acta gelegt worden. Deutlicher Gegenwind gegen ein Provisionsverbot kommt neben den hiesigen Interessenvertretern der Finanzberater-Branche und auch von der FDP. Finanzminister Christian Lindner sprach sich erst im Januar zum wiederholten Male deutlich für Provisionen im Beratervertrieb aus.

Mit dem Vorstoß aus Brüssel wird das Thema erneut virulent. Die EU-Kommission will ihre Pläne für eine EU-weite Kleinanlegerstrategie nach neuesten Ankündigungen Anfang Mai vorstellen.

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