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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Lauterbach für höhere Beiträge zur Krankenkasse

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: Für Deutschlands Krankenkassen gilt ein einheitlicher Beitrag von 14,6 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Hinzu kommen die individuellen Zusatzbeiträge der GKV-Anbieter. | Foto: Imago Images / Political-Moments

Um die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen, plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auch höhere Beiträge. „Wir müssen an vier Stellschrauben drehen: Effizienzreserven im Gesundheitssystem heben, Reserven bei den Krankenkassen nutzen, zusätzliche Bundeszuschüsse gewähren, und die Beiträge anheben“, sagte Lauterbach jetzt in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. Um welchen Prozentsatz die Beiträge steigen sollen, ließ er offen: „Es wäre unprofessionell, würde ich Ihnen hier aus den laufenden Gesprächen berichten.“

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes fehlen den Krankenkassen für das kommende Jahr 17 Milliarden Euro. Wie das Geld aufgebracht werden soll, will SPD-Politiker Lauterbach noch nicht sagen: „Ich werde rechtzeitig einen wohl überlegten Gesetzentwurf vorlegen.“ Auf einen Termin vor der Sommerpause wollte er sich nicht festlegen. Gegen erste Vorschläge, die Kassen sollten auch durch eine Mehrwertsteuersenkung bei Arzneimitteln entlastet werden, hatten die Apotheken protestiert. Hierzu sagte Lauterbach: „Lobbyinteressen werden bei der Sanierung der Kassenfinanzen keine Rolle spielen.“

„Ich setze auf die Wissenschaft“

Lauterbach wolle „in wenigen Wochen“ auch die Mitglieder für die Expertenkommission zur Krankenhausreform zu benennen. „Es wird eine Expertenkommission sein, die nicht mit den üblichen Verbändevorsitzenden bestückt ist. Ich setze auf die Wissenschaft.“ Zum Auftrag an das Gremium sagt: „Die Versorgung muss qualitativ besser und effizienter werden. Und wir müssen trotz extremen Personalmangels die Versorgungssicherheit gewährleisten.“ Man laufe auf eine Situation zu, „in der wir in vielen Regionen zu wenige Pflegekräfte und zu wenige Ärzte haben. Darauf müssen wir Antworten finden.“ Zusätzlich müssten mehr stationäre Leistungen ambulant erfolgen.

Außerdem wies der Bundesgesundheitsminister die anhaltende Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz zurück, das die Corona-Bekämpfung an die Länder überträgt: „Anhand eindeutiger Parameter können die Landtage Hotspots identifizieren und passgenau vorgehen, das ist der große Vorteil“, sagte er ebenfalls im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. „Es können in einer Landtagssitzung Städte, mehrere Landkreise oder - wie in Mecklenburg-Vorpommern geplant - vielleicht ganze Länder Hotspots sein, sodass die Maßnahmen dort verlängert oder sogar verschärft werden können und auch müssen.“

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Versorgungsnotstand erkennen

Angewendet werden solle diese Regel nicht nur dort, wo die Lage schon kritisch ist. „Sondern auch dort, wo eine Überlastung des Gesundheitswesens in Zukunft konkret droht“, so der SPD-Politiker weiter. „Das ist mir sehr wichtig: Wo es nötig ist, kann weiterhin konsequent eingedämmt werden! Wir können die Lage mit dem Gesetz weiterhin beherrschen.“ Lauterbach begrüßte „ausdrücklich“, dass Mecklenburg-Vorpommern die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen landesweit über den 2. April hinaus verlängern wolle.

Die Länder könnten mit fünf „einfachen Leitfragen“ erkennen, ob ein Versorgungsnotstand drohe: Müssen sich Krankenhäuser wegen Überlastung von der Notfallversorgung abmelden? Müssen Eingriffe verschoben werden? Können die Personaluntergrenzen in der Pflege eingehalten werden? Werden Betten für Covid-Patienten freigehalten? Müssen Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden? „Solche Fragen sind objektiv zu beantworten. Das ist ein Weg für die Länder, die Hotspot-Regel anzuwenden, so Lauterbach weiter.

„Bürgertests sind Gold wert“

Auch den Vorwurf der Weltgesundheitsorganisation, in Deutschland werde zu früh gelockert, weist Lauterbach entschieden zurück: „Es gibt keinen ‚Freedom Day‘, der ist abgesagt, und das ist gut so. Wir halten am Basisschutz fest, wo er notwendig ist. Es sterben weiterhin 250 bis 300 Menschen jeden Tag. Zum Feiern ist es viel zu früh.“ Auch die kostenlosen Corona- Bürgertests sollen bleiben: „Wenn es die Corona-Lage erfordert, werden die Bürgertests auch über den 31. Mai hinaus zur Verfügung stehen. Wir entscheiden nach Situation“, kündigt der Minister an. „Die Tests bleiben ein wertvolles Instrument.“

Daher appelliert Lauterbach an die Bürger: „Nutzen Sie die Tests weiterhin, auch wenn keine Negativtests mehr für Bars und Discos verlangt werden. Bei Verwandtenbesuchen, Feiern, Veranstaltungen. Gerade vor Begegnungen mit Immungeschwächten sollte gelten: Nur mit negativem Test!“ Denn steckten diese sich an, könnten sie im Extremfall sterben, weil Impfungen bei ihnen nicht so wirksam seien. 20 bis 30 Prozent der Corona-Intensivpatienten hätten geschätzt eine Immunschwäche. „Auch um sie zu schützen, sind die Bürgertests Gold wert.“

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