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Aktualisiert am 17.12.2023 - 17:55 Uhrin AnalysenLesedauer: 9 Minuten

Zukunft der Altersvorsorge Riester-Rente renovieren statt abreißen

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Damit künftig nicht mehr vorrangig die Angebote der Assekuranz zur Privatvorsorge vom Staat gefördert werden, hat der BdV jetzt sein Modell der Basisdepotvorsorge auf den Tisch gelegt. Sie ermögliche eine „selbstbestimmte Altersvorsorge“ ohne den Zwang, die Bruttobeiträge komplett vorzuhalten. Außerdem müsste das angesparte Kapital nicht verrentet werden, wie es bisher für mindestens 70 Prozent des Riester-Guthabens vorgeschrieben ist.

Die von privaten Trägern zu verwaltende Basisdepotvorsorge sei stattdessen eher mit einem geförderten Wertpapierdepot vergleichbar, in dem grundsätzlich jedes sparfähige Finanzprodukt verwahrt werden könne. Infrage kämen hierfür neben kapitalbildenden Lebensversicherungen auch Bankeinlagen, Wertpapiere und Fonds oder beispielsweise Genossenschaftsanteile.

Wichtiger Unterschied zu einem gewöhnlichen Bankdepot: Bis zum Rentenbeginn können Sparer kein Geld entnehmen. Nach Meinung des BdV sollten nur „in konkret zu definierenden sozialen Notlagen förderunschädliche Teilentnahmen möglich“ sein. Nach ihrem letzten Arbeitstag sollen die Verbraucher die Wahl haben zwischen einer regelmäßigen Rente, einem Entnahmeplan oder einer Auszahlung in voller Höhe.

FDP-Fraktion  fordert Altersvorsorgekonto

Ein sehr ähnliches Modell fordert auch die FDP-Fraktion im Bundestag in einem aktuellen Antrag unter dem Namen Altersvorsorgekonto. Hierin sollen Bürger steuerbegünstigt Geld für den Ruhestand zurücklegen und erst ab dem 60. Geburtstag flexibel entnehmen können.

Zur Verfügung steht dem Rentner dann zwar womöglich nicht die Gesamtsumme seiner Sparbeiträge, allerdings kann er das Geld von Anfang an gewinnbringend für sich arbeiten lassen: „Die Anleger können innerhalb des Altersvorsorgekontos bis zu 100 Prozent in Aktien, Mitarbeiteraktien, Fonds und ETFs investieren“, heißt es in der Bundestagsdrucksache 19/17441.

Ohne solche ertragsstarken Anlagen wären bei bisherigen Vorsorgeprodukten künftig nur ähnlich niedrige Realrenditen drin wie bei der renovierungsbedürftigen Riester-Rente. Denn bei der klassischen Lebensversicherung steht die nächste Stufe nach unten auf der Garantiezinstreppe kurz bevor: Von den derzeit gerade einmal noch 0,9 Prozent (siehe Grafik unten) soll der sogenannte Höchstrechnungszins im nächsten Jahr auf 0,5 Prozent sinken. Das fordert zumindest Guido Bader, Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Denn: „Derzeit gibt es keine Anzeichen, dass sich das zum Teil negative Zinsniveau der vergangenen Monate in näherer Zukunft spürbar verbessern wird.“

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