Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
Von in NewsLesedauer: 3 Minuten
Beratungsgespräch
Beratungsgespräch: Kunden seien nicht bereit, angemessen für eine gute Beratung zu zahlen, meint Unternehmensberater Dirk Schmidt-Gallas. | Foto: Pexels/Kindel Media
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Ein Provisionsverbot würde zu einem absoluten Mangel an Beratung führen – und dazu, dass ein Großteil der Bevölkerung in 20 bis 30 Jahren massiv in Altersarmut abrutscht. Denn Initiativen zur Einführung eines Provisionsverbots lassen die Realität des Kunden völlig außer Acht.

Fakt ist, dass sich die Kunden nicht gerne mit den Themen Geldanlage und private Altersvorsorge beschäftigen – obwohl es gerade jetzt wichtig wäre, die Absicherungslücke, die durch die inflationsbedingte Geldentwertung größer werde, zu schließen. Eine Umfrage von Simon-Kucher hat allerdings gezeigt, dass die Menschen stattdessen jetzt lieber bei der Vorsorge sparen wollen als beim kurzfristigen Konsum.

Wir brauchen eine gute Beratung, die dem Kunden vergegenwärtigt, dass er diese Vorsorgeprodukte überhaupt braucht – und dann natürlich die Produkte auswählt, die am besten für den Kunden sind. Ein provisionsgestütztes Modell ist dabei wichtig. Denn viele Menschen befassen sich nicht von sich aus mit Vorsorgeprodukten – sie müssen getriggert werden.

Kunden sind nicht bereit, angemessen für eine gute Beratung zu zahlen

Ich befürchte einen Mangel an Beratung, falls die Politik künftig einseitig auf die Honorarberatung setzen würde. Eine gute Beratung hat natürlich einen hohen monetären Wert – und die Provisionen dafür sind aus meiner Sicht nicht überzogen, wenn man bedenkt, welcher zusätzliche Wert im Laufe des Lebens durch die Vorsorgeprodukte für die Menschen generiert wird.

Aber unsere Studien zeigen, dass die Kunden eine viel zu geringe und inadäquate Zahlungsbereitschaft haben, wenn es um das Thema Beratung bei Finanzdienstleistungen geht. Daran würde sich auch durch Offenlegungspflichten nichts ändern.

 

 

Transparenz ist wichtig. Allerdings haben die Transparenzvorschriften beim Banking gezeigt, dass sich dadurch das Verhalten der Kunden nicht ändert. Wenn man ausschließlich auf die Honorarberatung setzt und gleichzeitig ein hohes Maß an Beliebigkeit vorherrscht, wird man feststellen, dass die Menschen nicht bereit sind, in ausreichendem Maße für diese Beratung zu zahlen. Das wird in der Folge zu einem absoluten Mangel an Beratung führen.

Dirk Schmidt-Gallas
Dirk Schmidt-Gallas © Simon-Kucher

Provisionsverbot wäre ein Bärendienst für die Kunden

Unter dem Strich würde man den Kunden, die zur privaten Absicherung getriggert werden müssen, mit einem Provisionsverbot einen Bärendienst erweisen. Ich hoffe, dass die aktuelle Diskussion auf einem vernünftigen Weg zu einer sinnvollen Lösung führt und nicht in einem Provisionsverbot endet. Das wäre völlig kontraproduktiv.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion