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Aktualisiert am 27.08.2018 - 13:14 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 10 Minuten

Provisionsverbot kontraproduktiv Das sagen Fondsvertriebs-Chefs über Mifid II

Von links nach rechts: Thomas Hammer (Main First), Werner Kolitsch (M&G), Peter Stowasser (Franklin Templeton), Joachim Nareike (Schroders)
Von links nach rechts: Thomas Hammer (Main First), Werner Kolitsch (M&G), Peter Stowasser (Franklin Templeton), Joachim Nareike (Schroders)

In einer großen Interview-Serie befragte DAS INVESTMENT die Vertriebs-Chefs der führenden Fondsgesellschaften zu den wichtigsten Entwicklungen der Branche. Nun fassen wir die Antworten der Vertriebsleiter von M&G, Schroders, Fidelity & Co. zu Mifid II zusammen.

Claude Hellers, Leiter des Privat- und Geschäftskundenvertriebs bei Fidelity International

Welche Regelungen im Rahmen von Mifid ll finden Sie gut und sinnvoll, was ist nicht so gut gelungen? 

Grundsätzlich ist Regulierung dann gut, wenn sie verbraucherfreundlich ist und Transparenz schafft. Zu viel Regulierung und eine daraus (ungewollt) resultierende Einschränkung des Angebots an Anlagelösungen für Privatanleger kann jedoch kaum das Ziel von Regulierung sein.

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Die Umsetzung der sogenannten Retail Distribution Review RDR in Großbritannien ist ein mahnendes Beispiel. Denn hier hat das Verbot der Provisionsberatung dazu geführt, dass weite Teile der Bevölkerung – nämlich jene, die über keine hohen Anlagesummen verfügen – von der Finanzberatung praktisch ausgeschlossen wurden.

Welche konkreten Folgen von Mifid ll sehen Sie für den Vertrieb - wo besteht Handlungsbedarf?

Ab Anfang 2018 entsteht ein Handlungsdruck für Finanzberater, wenn Fonds in eine andere SRRI-Klasse wechseln: Um weiter ein Honorar oder die Annahme von Provisionen zu rechtfertigen, müssen Berater ihre Kunden voraussichtlich darüber informieren, wenn sich die SRRI-Klasse eines Fonds im Kundenportfolio ändert. Andernfalls riskieren sie, für Verluste zu haften.

Risikokontrollierte Vermögensverwaltungen sind hier eine Lösung. Die Kernidee dieser Lösungen ist es, für den gesamten Anlagezeitraum das Vermögen innerhalb definierter Schwankungsbreiten gemäß der gesetzlichen Vorgaben, also dem SRRI, zu managen. Im Beratungsgespräch lässt sich die so klassifizierte Schwankungsbreite einer Geldanlage transparent dem jeweiligen Risikoappetit des Kunden gegenüberstellen. Ein gleichbleibender SRRI-Wert steht somit für eine Geldanlage, die dauerhaft über den gesamten Anlagezeitraum zum individuellen Risikoprofil eines Kunden passt.

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