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EU-Kommission kündigt an Start der neuen Priips-Regeln verschoben

Zwei Kunden im Beratungsgespräch
Zwei Kunden im Beratungsgespräch: Die neuen Priips-Regeln müssen erst 2023 angewendet werden. | Foto: imago images / Shotshop

Die EU-Kommission hat den Anwendungsstart der neuen Detailvorschriften zur Priips-Verordnung verschoben. Die neuen Technischen Regulierungsstandards (RTS, fixiert in der Delegierten Verordnung 2021/ 2268) sollen nicht wie zuletzt geplant am 1. Juli 2022, sondern erst am 1. Januar 2023 verbindlich anzuwenden sein. So lautet eine Erklärung, die die Kommission am 24. Juni veröffentlicht hat und über die die Bafin berichtet.

Die Technischen Regulierungsstandards (RTS) sind praktische Erläuterungen, die die Details zur Priips-Verordnung ausformulieren. Priips wurde ins Leben gerufen, um Produktinformationen für Investoren zu vereinheitlichen. Ziel ist es, Anlegern übersichtliche und einheitlich gestaltete Informationsblätter an die Hand zu geben, wenn sie verpackte Finanzanlageprodukte wie Investmentfonds oder Versicherungsanlageprodukte, Fondspolicen, erwerben. Die Priips-Verordnung gibt den Produktanbietern dafür einen groben Rahmen vor. Die Anforderungen im Detail stehen in den RTS – deren neue Version jetzt später als geplant verbindlich werden soll.

 

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Insgesamt sind die Priips-Kids (Kid = Key Information Document), also Informationsblätter zu Anlageprodukten nach der Priips-Verordnung, erst für kapitalbildende Versicherungen (Fondspolicen) und Derivate vorgeschrieben. Auch Investmentfonds sollen diesen Informationsstandard zukünftig beachten. Für sie gilt aber eine Übergangsfrist bis zum kommenden Jahreswechsel. 

Die neuen RTS werden zum Jahreswechsel demnach erstmals für alle Priips-Verpflichteten gleichermaßen gelten – Versicherer, Derivate-Anbieter wie Investmentfonds. Die beiden ersteren wenden im verbleibenden halben Jahr weiter die bisherigen RTS zu Priips an (fixiert in der Delegierten Verordnung 2017/653). Fondshäuser können ihre Anleger bis dahin nach dem alten Standard, den „Wesentlichen Anlegerinformationen“ (WAI), informieren.

Die Bafin weist im selben Zuge auf einen kleinen Formfehler hin, der der EU-Kommission unterlaufen ist: Der Rechtsakt zur Verschiebung der neuen Priips-RTS wurde am 24. Juni veröffentlicht. Formal tritt er 20 Tage später in Kraft, am 14. Juli 2022. Vom 1. bis zum 14. Juli 2022 müssten damit vorübergehend eigentlich die neuen Priips-RTS gelten. Die EU-Kommission weist allerdings darauf hin, dass sie an deren Start am 1. Januar 2023 festhalten will. Das möchte auch die Bafin in ihrer Aufsichtspraxis berücksichtigen.

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