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betriebliche Altersversorgung (bAV) „Vollständige Beitragsgarantie nicht mehr darstellbar“

Friedemann Lucius
Friedemann Lucius: Der Versicherungsmathematiker ist Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS), einem Zweigverein der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). | Foto: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V.
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Die in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verbreitete „Beitragszusage mit Mindestleistung“ (BZML) steht nach neuesten Untersuchungen des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) vor dem Hintergrund der anhaltenden Tiefzinsen ohne Reformen vor dem Aus.

„Denn ab einem Rechnungszins von 0,5 Prozent oder weniger ist die bislang verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie faktisch nicht mehr darstellbar“, erläutert der Friedemann Lucius. Der Versicherungsmathematiker ist Vorstandsvorsitzender des Zweigvereins der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV).

„BZML aus Korsett befreien“

Lucius appelliert deshalb an die Politik, im Rahmen der angekündigten Reform der Riester-Rente „auch die BZML aus ihrem Korsett zu befreien“. Denn: „Ansonsten werden spätestens ab 2022 zahlreiche Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gezwungen, die BZML für neue Verträge zu schließen.“

Der IVS-Chef beruft sich hierzu auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Aufsichtsbehörde hat bereits Ende 2020 angekündigt, dass sie neue Tarife der von ihr regulierten Pensionskassen nicht mehr unbefristet genehmigt, wenn diese Rechnungszinsen oberhalb von 0,25 Prozent vorsehen.

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„Um diese für den Arbeitgeber risikoarme Form der Altersvorsorge zu erhalten und für den Arbeitnehmer attraktiv gestalten zu können, plädieren wir mit Nachdruck dafür, wie in der Riester-Rente auch in der BZML ein neues Niveau für die Mindestleistung deutlich unterhalb des bisherigen Beitragserhalts zu definieren.“

„Renditestärkere Realwerte“

Denn nur dann könnten nennenswerte Teile des Beitrags in renditestärkere Realwerte wie Aktien, Immobilien oder Infrastrukturprojekte investiert werden. „Bei entsprechender Steuerung sind die Kapitalanlagerisiken in der bAV mit ihren gemischten Kollektiven und jahrzehntelangen Abwicklungszeiträumen gut steuerbar.

„Der partielle Verzicht auf teure Garantien ist angesichts der aktuellen Null- und Negativzinsen die einzige Chance auf einen Werterhalt und einen realen Zugewinn“, so Lucius weiter. Die aktuelle Untersuchung des von ihm geführten IVS ist auf der Internetseite der DAV veröffentlicht.

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