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Schlichtungstreffen Bafin erfasst mehr Beschwerden als in vergangenen Jahren

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In dem Urteil zur Änderung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) entschied der BGH im April 2021, dass eine Klausel bezüglich der Prämiensparverträge in branchenüblichen AGBs von Banken und Sparkassen unwirksam ist – woraus sich Rückzahlungsansprüche von Kunden ergeben können.

Zudem forderten sie Kreditinstitute dazu auf, ihr Kunden über die BGH-Urteile zu informieren. Wie sich die Beschlüsse auswirken und welche Möglichkeiten zur Einigung bestehen, diskutierten die Experten beim Schlichtungstreffen.


Die Beschwerden über Versicherer bezogen sich 2020 laut Bafin, überwiegend auf die Reiseversicherung. Grund dafür war unter anderem die Corona-Pandemie. Im Bereich der Reiseversicherung verzeichnete die Bafin eine Zunahme der Beschwerden um 80 Prozent.

Insgesamt waren die eingegangenen 14.600 Beschwerden im Versicherungssektor, thematisch breit gestreut. Der Schwerpunkt lag jedoch auf der Rechtsschutz- und der Lebensversicherung. Dagegen haben die Flutschäden nach dem Juli-Starkregen bislang nicht zu einer großen Zahl von Eingaben geführt.

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