Kein Handlungsdruck BVK wehrt sich gegen Provisionsdeckel und Bafin-Vorstoß
Aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) liegen derzeit keine Anhaltspunkte für weit verbreitete Fehlanreize und gesetzeswidrige Interessenkonflikte beim Vertrieb von Lebensversicherungen vor.
„Insofern sehen wir der anstehenden branchenweiten Prüfung der Bafin relativ gelassen entgegen“, sagt BVK-Präsident Michael Heinz. „Künstlicher Handlungsdruck wird hier höchstens seitens der selbsternannten Verbraucherschützer aufgebaut. Selbst die alte Bundesregierung konnte sich nicht zu einem Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen durchringen und auch die neue Ampel-Koalition greift dieses Thema bisher nicht auf.“
Hallo, Herr Kaiser!
Der BVK verweist darauf, dass die Vertriebsvergütung von Versicherungsunternehmen und ihren Vertrieben laut Paragraf 48a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) nicht ihrer Pflicht zuwiderlaufen darf, im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln.
Der BVK empfiehlt, stärker qualitative Elemente bei der Vertriebsvergütung zu berücksichtigen, wie die Kundenzufriedenheit und die Weiterempfehlungsquote von Vermittlern. Auch sollten Zusatzvergütungen nicht allein an das Erreichen bestimmter quantitativer Ziele geknüpft werden.
„Dies entspricht auch viel eher unserem Verständnis eines ehrbaren Versicherungskaufmanns und unseres BVK-Berufsbilds, das von den Tugenden der Fairness, des Unternehmertums und Kompetenz bestimmt ist“, so Heinz. „Sollten bei Versicherern gesetzeswidrige Vertriebsgestaltungen festgestellt werden, müssten auch die Vermittler adäquate Kompensationen erhalten. In diesem Kontext problematisch sind auch die Usancen von Strukturvertrieben.“