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Aktualisiert am 19.05.2020 - 21:50 Uhrin FintechsLesedauer: 3 Minuten

Private Krankenversicherung (PKV) Digitale PKV-Tarife deutlich verbessert

Schwangere mit Partner: Die beiden PKV-Tarife von Ottonova übernehmen die Kosten sowohl für Krankenhaus- als auch für Geburtshaus-Entbindungen.
Schwangere mit Partner: Die beiden PKV-Tarife von Ottonova übernehmen die Kosten sowohl für Krankenhaus- als auch für Geburtshaus-Entbindungen. | Foto: Unsplash.com

2017 kam die digitale private Krankenversicherung Ottonova mit einem eher ungewöhnlichen Tarifmodell auf den Markt. Patienten mussten bei mehr als der Hälfte aller Leistungen zuvor eine Zusage des Versicherers zur Kostenübernahme einholen. Taten sie das nicht, wurde ein deutlich höherer Eigenanteil fällig. Diese verpflichtende Kostenzusage konnte sich nicht durchsetzen.

Die Autorin Anja Glorius ist Geschäftsführerin des Maklerhauses KVoptimal.de
Foto: Sebastian Berger

Nun verzichtet Ottonova fast komplett darauf und führt auch weitere Verbesserungen ihrer beiden Tarife First Class und Business Class ein. Dazu zählen unter anderem eine vollständige Übernahme der Fahrtkosten bei Gehunfähigkeit und medikamentös bedingter eingeschränkter Fahrtüchtigkeit und eine großzügigere Kostenerstattung für Lasik-Augenoperationen. Auch Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen deckt Ottonova nun in beiden Tarifen ab.

Hinzu kommen Kinderwunschbehandlung ohne Altersgrenzen, Kostenerstattung für Entbindungen in Geburtshäusern und eine Entbindungspauschale für Mütter, eine bis zu 100-prozentige Kostenübernahme für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Implantate und Inlays sowie selbstbehaltfreie Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichem Leistungskatalog ohne Altersbegrenzung.

Primärarztprinzip entfällt 

Darüber hinaus entfällt für Business-Class-Versicherte nun das Primärarztprinzip, sodass sie genauso wie First-Class-Versicherte freie Arztwahl haben. Außerdem erstattet Ottonova Business-Class-Kunden nun alle zehn Jahre 5.000 Euro für Reha-Maßnahmen; bislang wurden lediglich 2.500 Euro übernommen.

Im Tarif First Class erstattet der Versicherer nun alle Kosten für einen stationären Krankenhausaufenthalt; bisher waren lediglich die Gebühren bis zu maximal dem fünffachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) durch die Versicherung gedeckt. Außerdem können die First-Class-Versicherten alle fünf Jahre bis zu 5.000 Euro für Reha-Maßnahmen geltend machen – bisher gab es diese Summe lediglich alle zehn Jahre.

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Ambulante Psychotherapie 

Doch im Business-Class-Tarif gibt es auch Leistungseinschränkungen. So erstattet Ottonova für ambulante und zahnärztliche Behandlungen nun höchstens das 3,5-Fache der jeweiligen Gebührenordnung.

Außerdem übernimmt der Versicherer zwar nach wie vor 90 Prozent der Kosten für eine ambulante Psychotherapie – aber nur noch für bis zu 25 Sitzungen. Danach muss der Kunde 25 Prozent der Kosten selbst tragen. Bisher wurden bis zur 50. Sitzung 90 Prozent der Kosten übernommen.

„Deutliche Verbesserung“ 

Alles in allem sind die neuen Tarife eine deutliche Verbesserung zu dem bisher schon guten Leistungsniveau. Kunden, die sich bereits in den vergangenen zwei Jahren für den digitalen Versicherer entschieden haben, können nun in den neu aufgelegten Tarif ohne Gesundheitsprüfung wechseln.

Das ist ein großer Vorteil, da die erste Variante ein sehr kleines kalkulatorisches Kollektiv bildet und daher die Beitragsentwicklung ungewiss wäre. Damit hebt sich Ottonova von Wettbewerbern ab, die interessante Tarife für Neukunden entwickeln, den bisherigen Kunden aber die Umstellung unverhältnismäßig erschweren.

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