Entschließungsantrag im Bundesrat Bundesregierung muss sich mit Negativzinsen befassen
Im neuen Jahr befassen sich Finanz- und Wirtschaftspolitiker der Länder mit der Frage, wie Kleinsparer vor Negativzinsen bei der privaten Vorsorge für den Ruhestand geschützt werden können. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hat die bayrische Staatsregierung in die letzte Sitzung des Jahres 2019 am Freitag eingebracht.
Altersvorsorge der Kleinsparer schützen
Nach dem Vorschlag aus München soll die Bundesregierung den Banken verbieten, Negativzinsen als Verwahrentgelte an ihre Kunden weiterzugeben. Denn insbesondere für Bezieher geringer und mittlerer Einkommen seien zum Teil lebenslang aufgebaute Sparguthaben eine wesentliche Säule ihrer finanziellen Absicherung fürs Alter.
Doch diese Vermögenspolster verlören in der aktuellen Finanzmarktlage zunehmend an Wert. Da aktuell kein Ende der Niedrigzinsphase in Sicht ist, würden absehbar auch Kleinsparer mit der Belastung konfrontiert, warnt die Landesregierung Bayerns. Daher sei jetzt schnelles Handeln zum Schutz der Sparer in Deutschland geboten.
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Aktien und Kapitallebensversicherungen
Mit ihrem Masterplan wollen die Bayern „der massiven Schädigung der Sparer entgegentreten, die sich infolge der anhaltend lockeren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ergeben“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU). Um die Belastungen für Kleinsparer abzufedern, solle das Steuerrecht angepasst werden.
Konkret solle einerseits der Sparer-Pauschbetrag steigen. Andererseits sollten langfristig gehaltene Aktien im Privatvermögen wieder steuerfrei veräußert werden können. Und bei Auszahlung einer Kapitallebensversicherung sollen die Erträge bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Jahren und einem Mindestalter von 62 Jahren wieder steuerfrei sein.