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Gesetzentwurf durchgewunken Bundeskabinett segnet Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler ab

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Die CDU/CSU habe sich mit dem Partner SPD im Koalitionsvertrag zwar auf eine „schrittweise Aufsichtsübertragung“ geeinigt. Man wolle allerdings die aufgetauchten Kritikpunkte berücksichtigen und in der parlamentarischen Abstimmung „eine praxistaugliche Lösung suchen“ – die sowohl den Verbraucherschutz als auch die Zusatzbelastungen für knapp 40.000 Vermitttler berücksichtige, so Tillmann und Brodesser. „Wenn das Ziel eine einheitlichere Kontrolle sein soll, könnten wir uns vorstellen, in Abstimmung mit den Ländern die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den IHKs zu vereinheitlichen.“ Die Bafin könnte einheitliche Qualitätsstandards hierfür formulieren und diese überwachen.

Einen ähnlich lautenden Vorschlag hatte Brodesser kürzlich bereits im Bundestagsplenum vorgebracht. Der Referentenentwurf des Aufsichtsübertragungsgesetzes war daraufhin allerdings nicht angepasst worden, sondern unverändert ins Bundeskabinett gegangen.

Die Hoffnungen der Branche und ihrer Interessenvertreter ruhen nun auf der parlamentarischen Debatte. Erwartet wird eine weitere Anhörung der Verbände und Interessenvertreter.

Auf diese setzt auch FDP-Mann Frank Schäffler. Der Bundestagsabgeordnete hatte die Pläne einer Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h-ler ebenfalls schon im vergangenen Jahr kritisiert. „Die Zersplitterung der Aufsicht wäre mit der Zuständigkeit der Bafin nicht aufgehoben“, bekräftigte Schäffler jetzt gegenüber unserem Portal. Da 80 Prozent der Finanzanlagenvermittler gleichzeitig auch Versicherungen verkauften, würden sie dann von zwei Behörden beaufsichtigt.

Auch hinsichtlich der Kosten, geht Schäffler von einer hohen Belastung aus, die auf betroffene Vermittler unter Bafin-Aufsicht zukommen würde. Die mitunter zitierten 1.000 Euro jährlich seien lediglich ein Minimum. „Ich rechne mit hohen vierstelligen Gebühren“, sagte Schäffler gegenüber DAS INVESTMENT.

Wie wahrscheinlich es sei, dass der Gesetzentwurf nach dem grünen Licht des Kabinetts noch Änderungen durch Bundestag und Bundesrat erfährt? „Die Verbände müssen jetzt Gas geben“, rät Schäffler.  Die Abgeordneten müssten darauf aufmerksam werden, dass eine Bafin-Aufsicht für viele Vermittler existenzbedrohend sei. In der parlamentarischen Debatte solle auch die besondere Bedeutung der freien Finanzdienstleister beim Thema Altersabsicherung zum Ausdruck kommen, wünscht sich Schäffler: „Banken können nicht dasselbe leisten wie der freie Vertrieb.“

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