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Altersvorsorge Mit Investment-Policen 25 Prozent Abgeltungssteuer sparen

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Ein Beispiel: Ein 50-Jähriger Anleger will seine bisherige Anlagestrategie beibehalten, aber setzt jetzt auf das Instrument Investmentpolice mit Vermögensverwaltung. Der erste positive Effekt ergibt sich schon in der Phase des Vermögensaufbaus: sämtliche Erträge werden in der Investmentpolice abgeltungssteuerfrei angesammelt.

Ein zweiter Pluspunkt ist, dass diese Steuerfreiheit auch bei Umschichtungen bestehen bleibt. Der Vermögensverwalter kann also innerhalb der Anlagestrategie einfach Wertpapiere verkaufen oder kaufen – steuerliche Überlegungen müssen dabei für ihn keine Rolle spielen. Dementsprechend ergibt sich für seine Kunden auch kein Aufwand in der Steuererklärung, da keine steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte erzielt werden.


Ein dritter Vorteil kann sich ergeben, wenn der Anleger nach 15 Jahren beginnt – nun mit 65 Jahren im Ruhestand – Teile des Vermögens zu entnehmen. Denn dabei greift eine doppelte Vorzugsbesteuerung und nur ein geringer Teil der Auszahlung unterliegt der persönlichen Einkommensteuer. 50 Prozent davon werden sogar komplett steuerfrei ausgezahlt. Durch diesen Steuereffekt hält das Vermögen länger als im Bankdepot. 

Wenn es nicht oder nur zum Teil verbraucht wird, kann sich noch ein vierter, für die Nachfolgegeneration sehr erfreulicher Vorteil ergeben. Denn erfolgt eine Auszahlung der Police im Erbfall, wird das Restvermögen einschließlich Kursgewinne, Zinsen und Dividenden vollständig abgeltungs- und einkommensteuerfrei ausgezahlt. In einem normalen Bankdepot müssten eventuell noch unversteuerte Wertzuwächse versteuert werden, in der Investmentpolice jedoch nicht.

Über den Autor:

Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema in Oberursel und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in Vermögensverwaltung und Private Banking.

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