Neues Gesetz zu Immobilienkäufen Käufer und Verkäufer sollen sich Courtage teilen
Der Bundestag berät am Donnerstag, den 14. Mai 2020 abschließend über den Gesetzesentwurf zur deutschlandweit einheitlichen Teilung der Maklercourtage beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Wir bewerten das Gesetz positiv. Denn die Gesetzesreform stärkt die Rolle des Immobilienberaters als neutraler und fairer Vermittler zwischen KäuferundVerkäufer.
Die Teilung der Maklercourtage spiegelt diese wechselseitige Verpflichtung wider und führt zu einer spürbaren Entlastung privater Immobilienkäufer. Wir als Immobilienmakler haben die Debatte über die Gesetzesänderung von Beginn an begleitet. Wir sind froh, dass es den Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss gelungen ist, bei der Frage der Nachweispflicht des Maklers über den Eingang des Provisionsteils des Verkäufers eine praktikable Lösung zu finden.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Die Bildung von Wohneigentum ist für die breite Bevölkerung ein entscheidender Faktor im Vermögensaufbau und in der Alterssicherung. Beim Immobilienkauf in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und in einigen Regionen von Niedersachsen zahlt bislang allein der Käufer die Courtage. In den anderen Bundesländern werden die Maklerkosten bereits zwischen beiden Parteien geteilt.
Der Kompromissvorschlag zur hälftigen Kostenteilung ist unserer Ansicht nach die fairste Lösung für Käufer und Verkäufer. Schließlich agieren Immobilienberater im Interesse beider Parteien. Für den Verkäufer erstellt der Makler eine marktspezifische Bewertung der Immobilie und übernimmt deren Vermarktungsprozess. Für den Käufer fertigt er umfangreiche Bedarfsanalysen an und agiert als kompetenter Berater, um diesen vor möglichen Fehlinvestitionen zu bewahren.
Über den Autor:
Kai Enders ist Vorstandsmitglied des Immobilienspezialisten Engel & Völkers.