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Priips-Verordnung Finanzbranche macht Druck bei Informationsblättern

Atomium in Brüssel: Die Europäische Kommission soll die Priips-Verordnung zügig überprüfen, fordert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. Als Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage hat auch die Bundesregierung Korrekturen angemahnt.
Atomium in Brüssel: Die Europäische Kommission soll die Priips-Verordnung zügig überprüfen, fordert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. Als Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage hat auch die Bundesregierung Korrekturen angemahnt. | Foto: Jarosław Miś
Thomas Richter, BVI

Bereits seit Monaten veröffentlicht der deutsche Fondsverband BVI seine Kritik an Mängeln der neuen Regeln der EU-Verordnung Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (Priips). Jetzt macht sich der Zusammenschluss der hierzulande tätigen Fondsanbieter dafür stark, dass die Überprüfung dieser Vorschriften nicht auf die lange Bank geschoben wird.

Zusammen mit dem Bankenverband Deutsche Kreditwirtschaft und dem Deutschen Derivate Verband appelliert der BVI an die EU-Kommission, die Verordnung nachzubessern und noch in 2018 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Damit wollen sie sicherstellen, dass Korrekturen noch vor der Europawahl 2019 in Angriff genommen werden und vor 2020 in Kraft treten könnten.

Zwei Dokumente mit inkonsistenten Angaben

„Die EU-Kommission darf die für Ende 2018 vorgesehene Überprüfung der Priips-Vorschriften nicht weiter verschieben“, fordert BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. „Angesichts der gravierenden Mängel, insbesondere bei den Angaben zu Kosten und Wertentwicklung, sowie der EU-Wahlen im Mai 2019 muss der Überarbeitungsprozess so früh wie möglich beginnen.“

 

Ohne Maßnahmen des Gesetzgebers müssten Publikumsfonds ab dem 1. Januar 2020 die laut Richter „mangelhaften“ Priips-Produktinformationsblätter zusätzlich zu den wesentlichen Anlegerinformationen anbieten. „Es wäre unverantwortlich gegenüber den Verbrauchern und Anlageberatern, zwei Dokumente mit inkonsistenten Angaben zu einem Fonds vorzuschreiben.“

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Erst im Mai dieses Jahres forderte der BVI, die Priips-Verordnung zu korrigieren und den Starttermin für Publikumsfonds zu verschieben. Der deutsche Fondsverband schlug darüber hinaus vor, den Starttermin für das in der Priips-Verordnung vorgeschriebene Key Information Document (Kid) für Fonds um 24 Monate auf Januar 2022 zu verschieben.

 

Bereits seit Beginn dieses Jahres müssen die Hersteller von verpackten Anlageprodukten nach der Priips-Verordnung neue Basisinformationsblätter auflegen. Doch die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung der ausgewiesenen Performance-Szenarien und Kosten führten zum Teil „zu abwegigen Ergebnissen“, kritisieren die Vertreter der Banken sowie Fonds- und Zertifikatebranche.

Informationsblätter höchst problematisch

In der vorigen Woche hatte auch das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg anhand von Praxisbeispielen bei Zertifikaten aufgezeigt, dass etliche Inhalte der neuen Informationsblätter aus Verbrauchersicht „höchst problematisch“ seien. Die Verbraucherschützer forderten den europäischen Gesetzgeber daher auf, die aufgezeigten Mängel zeitnah abzustellen.

 

Angesichts des Ausmaßes der Probleme halte auch BVI-Chef Richter eine etwaige Verzögerung für nicht akzeptabel. „Aus Kreisen der EU-Kommission ist zu hören, dass die für Ende 2018 geplante Priips-Überprüfung um ein Jahr verschoben werden soll. Dies bedeutet, dass die gravierenden Mängel der Priips-Informationsblätter nicht kurzfristig behoben werden können.“

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