LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in RegulierungLesedauer: 3 Minuten

Schnellumfrage des AfW bekräftigt Jeder zweite 34f-Vermittler würde unter Bafin-Aufsicht Lizenz aufgeben

AfW-Vorstände Frank Rottenbacher, Norman Wirth und Matthias Wiegel: Der Bundesverband Finanzdienstleistung hat eine Kurzumfrage unter Vermittlern zum Thema Bafin-Aufsicht durchgeführt.
AfW-Vorstände Frank Rottenbacher, Norman Wirth und Matthias Wiegel: Der Bundesverband Finanzdienstleistung hat eine Kurzumfrage unter Vermittlern zum Thema Bafin-Aufsicht durchgeführt. | Foto: AfW

Jeder zweite Vermittler, der mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung tätig ist, würde seine Lizenz aufgeben, falls eine Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) 1.000 bis 5.000 Euro jährlich an laufenden Kosten verschlingen würde. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW in einer aktuellen Kurzumfrage unter 343 betroffenen Vermittlern.

Ein ähnliches Ergebnis hatte der Verband bereits im vergangenen Jahr ermittelt. Im Rahmen des jährlichen Vermittler-Barometers hatten ebenfalls rund 50 Prozent der Befragten angegeben, keine eigene Lizenz beantragen zu wollen, sollte die Bafin einmal für sie zuständig werden.

„Damit bestätigt sich erneut, dass die geplante Bafin-Aufsicht die unabhängige Finanzanlagenberatung massiv einschränken würde“, kommentiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher das aktuelle Umfrageergebnis. Rottenbacher befürchtet: Wenn die Vermittler in die Obhut der Bafin kommen, würde das gleichzeitig das Interesse der Verbraucher an unabhängiger Finanzberatung einschränken, anstatt es zu fördern. Hintergrund ist, dass Finanzberatung dann insgesamt teurer würde. Die höheren Kosten würden vermutlich auch bei den Kunden ankommen.

Angesichts der jüngsten Umfrage bekräftigt Rottenbacher den Standpunkt des AfW: Anstelle der Bafin sollen deutschlandweit einheitlich die Industrie- und Handelskammern (IHK) die Aufsicht über das Vermittlersegment übernehmen.

Das Aufsichtsübertragungsgesetz

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Ein aktuell den Parlamenten vorliegender Gesetzentwurf will Vermittler mit Lizenz nach Paragraf 34f und 34h GewO der Bafin unterstellen. Bislang sind – je nach Region – entweder IHKs oder Gewerbeämter für ihre Aufsicht zuständig. Über den Gesetzentwurf sollte ursprünglich der Bundestag am 19. Juni abstimmen. Die Entscheidung wurde jedoch verschoben: Die CDU-/CSU-Fraktion hat Vorbehalte gegen den Entwurf aus dem SPD-geführten Bundesfinanzministerium (BMF).

Ein Gegenvorschlag des CDU-Abgeordneten Carsten Brodesser wird derzeit im Bundestags-Finanzausschuss und unter den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsparteien verhandelt. Sollten sich der Bundestag in der aktuellen Sitzungswoche nicht einigen, wird der anvisierte Zeitplan voraussichtlich durcheinandergeraten: Angedacht war, dass 34f- und 34h-Vermittler zum 1. Januar 2021 unter Bafin-Aufsicht kommen sollen. Der Termin könnte sich nach hinten verschieben.

Der Faktor Kosten, den die AfW-Umfrage jetzt erneut thematisiert hat, hat bereits in der Vergangenheit immer wieder Kritiker auf den Plan gerufen. Die Kosten für das neue Aufsichtsregime sollen die Beaufsichtigten selbst tragen – nicht mehr als 1.000 Euro würde die Bafin-Aufsicht jeden einzelnen Vermittler pro Jahr kosten, hatte das BMF errechnet.

Allerdings war das Ministerium dabei von 37.000 Vermittlern ausgegangen, die vermeintlich jeder für sich eine eigene Bafin-Lizenz beantragen würden. Diese Annahme hat sich inzwischen als nicht belastbar herausgestellt. Denn selbst bei der Bafin vermutet man mittlerweile: Viele Gewerbeordnungs-Vermittler werden nach einem Aufsichtswechsel keine eigene Lizenz mehr beantragen. Die neue Aufsicht könnte den Einzelnen also erheblich mehr kosten als die ursprünglich geplanten 1.000 Euro pro Jahr.

Vor allem kleine Gewerbetreibende könnten ausufernde Kosten zur Geschäftsaufgabe zwingen, befürchten Vermittlervertreter wie der AfW.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion