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Bafin-Aufsicht für 34f-ler „Wer bleibt, wird professioneller arbeiten“

Beratungsgespräch: Eine aktuelle Untersuchung schätzt die Änderungen am Beratermarkt unter einer Bafin als Aufsichtsbehörde ein.
Beratungsgespräch: Eine aktuelle Untersuchung schätzt die Änderungen am Beratermarkt unter einer Bafin als Aufsichtsbehörde ein. | Foto: imago images / PhotoAlto

Was werden Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mehrheitlich tun, wenn sie in Zukunft einmal – wie es derzeit in Planung ist – unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kommen? Dieser Frage ist man bei dem Beraterverbund Petersmann Institut nachgegangen. Das Petersmann Institut hat sich gemeinsam mit dem Finanzdienstleister DFP Deutsche Finanz Portfolioverwaltung in der Branche umgehört und wagt eine Prognose.

Ein Wermutstropfen der Untersuchung: Die Gruppe der Befragten war recht klein. 101 unabhängige Finanzberater mit mehrjähriger Erfahrung in der Vermögensanlageberatung haben über ihre Pläne Auskunft gegeben. Am treffendsten lässt sich also wohl von einem Stimmungsbild sprechen, das sich DFP und Petersmann Institut eingeholt haben.

Ihr Fazit: Ob Berater hoffnungsvoll oder mit Sorge in die Zukunft blicken, hängt stark an ihrem heutigen Geschäft.  Je mehr Investmentbestand ein Berater verwalte, desto gelassener sehe er auch einem Aufsichtswechsel entgegen. Kleinere Marktteilnehmer dächten eher darüber nach, ihr Geschäft aufzugeben oder sich einem Haftungsdach anzuschließen. Beruhigend werteten viele Befragte die Tatsache, dass die Regeln der bereits ab August 2020 geltenden neuen Finanzanlagevermittlungsverordnung (FinVermV) weiter gültig bleiben sollen. Hierauf sei man organisatorisch und technisch vorbereitet.

Aus der Gruppe der Befragten planten 70 Prozent, eine eigene Lizenz zu beantragen, 20 Prozent würden sich einem klassischen Haftungsdach anschließen, und 12 Prozent wollten sich dann aus dem Markt zurückziehen. Da die Umfrage auch Mehrfach-Antworten zuließ, kam man gleichzeitig zu dem Ergebnis, dass 45 Prozent letztlich noch unschlüssig seien.

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Die Umfrage-Initiatoren wollten auch wissen, wieviel Geld Berater bereit sind für das neue Aufsichtsregime auszugeben. Laut derzeitigem Stand geht man bei der Bafin von rund 35 Millionen Euro aus, die auf die Beaufsichtigten umgelegt werden sollen. Wer wie viel genau zahlen soll, ist noch nicht bekannt. Die Befragten der vorliegenden Untersuchung zogen im Mittel bei 2.000 Euro im Jahr eine persönliche finanzielle Schmerzgrenze.

Insgesamt schlussfolgert man bei Petersmann Institut und DFP, dass die Bafin-Aufsicht den Beratungsmarkt zahlenmäßig zwar ausdünne, ihn aber auch professioneller mache. Das Geschäft konzentriere sich dann auf weniger, aber gut gerüstete Marktteilnehmer. „Die tragenden Geschäftsmodelle gehen mit unter die Bafin-Aufsicht.“

Doch auch für kleinere Marktteilnehmer böten sich Chancen: Wer heute nur noch auf Basis alter Verträge eine 34f-Lizenz weiterführe, könne sich in Zukunft einem der neu einzurichtenden alternativen Haftungsdächer anschließen. Viele nicht tragende Geschäftsmodelle und Pro-forma-Lizenzen hätten damit eine bequeme Anlaufstelle, glauben die Untersuchungsautoren.

Im Rahmen der Erhebung hätten viele Befragte durchblicken lassen, ihr altes Geschäftsmodell weiterverfolgen zu wollen, also vorhandene Technik und Beziehungen zu Produktgebern auch unter Bafin-Aufsicht weiter zu nutzen, lautet ein weiteres Fazit der Untersuchung. Die befragten Berater hätten insgesamt wenig Bereitschaft gezeigt, sich mit den Chancen einer Veränderung auseinanderzusetzen. „Statt sich als 'Family-Office-Allround-Dienstleister' für seine Kundschaft zu verstehen, verstehen sich ganz offensichtlich noch viele als ‚Portfolio Manager‘ und ‚Performance Master‘“, schildern die Untersuchungsautoren ihren Eindruck. Ein neues Aufsichtsregime werde an dieser Haltung voraussichtlich nichts ändern.

Nach Plänen der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD sollen Finanzvermittler mit Gewerbeordnungslizenz nach den Paragrafen 34f und 34h ab 2021 der Bafin unterstellt werden. Bislang sind Industrie- und Handelskammern sowie Gewerbeämter für ihre Aufsicht zuständig. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt aktuell dem Bundestag vor. Wegen Bedenken vonseiten der CDU/CSU-Fraktion wurde die ursprünglich für den 19. Juni angesetzte Abstimmung im Bundestag zuletzt allerdings vertagt.

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