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Wachtendorf-Kolumne Bahn frei für die Basta-Rente

Fordert klare und zielführende Regeln für die Alterssicherung: DAS-INVESTMENT-Kolumnist Egon Wachtendorf.
Fordert klare und zielführende Regeln für die Alterssicherung: DAS-INVESTMENT-Kolumnist Egon Wachtendorf. | Foto: Johannes Arlt

Geht es Ihnen wie mir? Können Sie – obwohl prinzipiell voll im Thema – auf Anhieb auch nicht mehr so recht unterscheiden zwischen Deutschland-Rente, Bürger-Rente, Respekt-Rente und all den anderen Modellen rund um die Alterssicherung, die momentan die politische Debatte beherrschen? Gefühlt biegt momentan alle zwei bis drei Tage jemand mit einem neuen Vorschlag um die Ecke.

Zu dieser auf Dauer nur schwer zu ertragenden Kakophonie kommt noch der ewige Streit um die Riester-Rente hinzu. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wirbt in diesem Zusammenhang für eine betrieblich organisierte Extra-Rente, die wiederum der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) strikt ablehnt. Mit einem guten und einem sehr schlechten Argument, nämlich der weitgehenden Beschränkung dieser Extra-Rente auf Arbeitnehmer und der gleichzeitig vorgesehenen Fixierung auf den Aktienmarkt. Eine große Mehrheit der Menschen in Deutschland wolle das nicht, schreibt der GDV.

Letzteres aufgreifend muss man einfach mal ganz provokant fragen: Wen interessiert das? Wenn der Staat seinen Bürgern über Zuschüsse Geld schenkt, dann kann er auch die Regeln festlegen. Und wenn alle relevanten Experten im In- und Ausland betonen, dass Anlagen am Aktienmarkt auf wirklich lange Sicht die beste Möglichkeit des Vorsorgesparens sind, dann gibt es auch nur für diese eine Variante eine Prämie. Basta, wie der frühere, bei der Einführung der Riester-Rente leider falschen Beratern aufgesessene Bundeskanzler Gerhard Schröder zu sagen pflegte.

Deshalb an dieser Stelle ein weiterer Vorschlag gegen die drohende Altersarmut breiter Schichten: Zieht einen Schlussstrich unter sämtliche Riester- und BAV-Murkelei und führt die Basta-Rente ein. Dafür bekommen alle Bundesbürger einmalig einen Gutschein über 25 Euro, mit dem sie bei einem Kreditinstitut ihrer Wahl ein gebührenfrei geführtes Basta-Konto eröffnen können. Um als Basta-Konto zu gelten, dürfen dort lediglich Investmentfonds (einschließlich ETFs) hinein, die ihren Anlagebedingungen zufolge zu mindestens 51 Prozent Aktien halten. Unter dieser Voraussetzung fließen bis zum 18. Lebensjahr einmal pro Jahr 100 Euro staatliche Prämie aufs Konto.

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Nach dem 18. Geburtstag fließt diese Prämie nur noch, wenn das Jahreseinkommen der betreffenden Person unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Alle anderen haben dafür die Möglichkeit, bis zu 300 Euro im Monat abgabenfrei aus dem eigenem Bruttoeinkommen einzuzahlen. Auszahlungen vom Basta-Konto sind grundsätzlich erst ab dem 67. Lebensjahr möglich, wobei am Stichtag 30 Prozent der vom eigenen Geld gekauften Fondsanteile frei verfügbar sind. Der Rest muss innerhalb von fünf Jahren in Fonds mit einem Aktienanteil von maximal 49 Prozent umgeschichtet werden, aus denen dann eine monatliche Zusatzrente fließt. Diese wird so berechnet, dass das Kapital bei einer angenommenen durchschnittlichen Rendite von 3 Prozent bis zum 85. Lebensjahr reicht.

Drei Rechnungen dazu: Angenommen, ein im Mai 2019 geborener Neu-Bundesbürger kommt zeit seines Arbeitslebens nicht über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus. Dann zahlt der Staat bis 2086 insgesamt 6.725 Euro auf sein Basta-Konto ein, aus denen im Laufe von 67 Jahren – bei einer angenommenen durchschnittlichen Rendite von 6 Prozent – rund 87.000 Euro werden. Dieses Kapital reicht für eine monatliche Zusatzrente von 518,71 Euro. Nur wenn es früher verbraucht ist und unter Umständen ab dem 85. Lebensjahr muss der Staat mit weiteren Hilfen einspringen.

Wer dagegen als heute 40-Jähriger bei nur einmalig 25 Euro Zuschuss 27 Jahre lang monatlich 200 Euro abgabenbefreit einzahlt, kommt auf 158.000 Euro Guthaben und – bei einmaliger Auszahlung von 47.400 Euro – 18 Jahre lang auf eine Basta-Rente von 659,42 Euro. Über 37 Jahre und mit dem staatlich geförderten Höchstsatz von 300 Euro pro Monat gerechnet wären es bei vorheriger 30-prozentiger Auszahlung 1.974,31 Euro. Die dann natürlich zu versteuern wären.

Über den Namen dieses Modells ließe sich verhandeln. Über alles andere eher nicht.

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