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Bafin-Untersuchung Finanzaufsicht kritisiert Werbung für Crowd-Investments

Fischschwarm: Beim Crowdinvesting setzen die Projektfinanzierer auf die gemeinsame Finanzkraft vieler kleiner Investoren.
Fischschwarm: Beim Crowdinvesting setzen die Projektfinanzierer auf die gemeinsame Finanzkraft vieler kleiner Investoren. | Foto: Harald Schottner / pixelio.de
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Kommen die Betreiber von Online-Plattformen für das so genannte Crowdinvesting ihren Werbe- und Veröffentlichungspflichten nach? Das wollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) jetzt im Rahmen einer Internetrecherche feststellen.

„Ziel war es, Missstände aufzudecken und somit das Aufsichtsziel des kollektiven Verbraucherschutzes zu stärken “, heißt es in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe ihres Bafin-Journals. „Der Fokus lag auf Vermögensanlagen, die gemäß Paragraf 2a Vermögensanlagengesetz prospektfrei angeboten werden.“

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Bei den Projekten auf 50 aktiven Crowdinvesting-Internetseiten stellten die Bafin-Prüfer die oben und unten genannten Mängel fest. Am häufigsten (94 Prozent der Verstöße) war demnach der Risiko-Warnhinweis fehlerhaft. In 26 Prozent der Fälle gab es Verstöße gegen die Vorgabe, einen „Rendite-Warnhinweis“ anzuzeigen. 

Und bei 17 Prozent der untersuchten Angebote war das jeweilige Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) nicht wie gesetzlich gefordert für jedermann zugänglich, sondern lediglich in einem passwortgeschützten Bereich einsehbar. Da auf einigen Crowdinvesting-Plattformen mehre Arten von Verstößen festgestellt wurden, liegt der Gesamtwert über 100 Prozent.

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