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Bafin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele „So redet man einem Provisionsverbot das Wort“

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Roegele sieht allerdings auch Nachbesserungsbedarf: „Die Kunden haben mitunter Schwierigkeiten, die Informationen zu verstehen.“ Als Beispiel nennt die Bafin-Expertin die unterschiedlichen Darstellungsarten von Anlageergebnissen. „Wir müssen unbedingt daran arbeiten, die Informationen in unterschiedlichen Blättern zu vereinfachen.“

Roegele bezog auch zur europäischen Priips-Verordnung („Packaged Retail and Insurance-based Investment Products“) Stellung. Das von Priips geforderte Standard-informationsblatt ist für Kapitalanlagen im Versicherungsmantel bereits verbindlich. Die Fondsindustrie genießt bis 2022 eine Übergangszeit. „Der Ansatz, Vergleichbarkeit herzustellen, ist gut“, findet Roegele. „Eine One-size-fits-all-Information für alle Produkte, ob Versicherungen, Investmentprodukte, Zertifikate oder Fonds, ist allerdings schwierig.“

Haarspaltereien

Generell solle bei Regulierungsmaßnahmen stärker auf die Verbraucher gehört werden. „Wir sollten uns fragen: Kommt die Information auch beim Kunden an, ist sie noch verständlich und in sich schlüssig?“, wünscht sich die Aufsichts-Expertin. Eine Einteilung von Verbrauchern hinsichtlich Kapitalmarkterfahrung hält Roegele für sinnvoll. „Wir sollten Verbraucher stärker clustern. Nicht jeder benötigt das volle Set an Informationen.“

Roegele äußerte sich auch zur Anforderung der Qualitätsverbesserung, die Bafin-beaufsichtigte Finanzdienstleister nachweisen müssen, wenn sie bei Produktvermittlung weiterhin eine Provision vereinnahmen wollen. „Als Ausgleich und statt eines Provisionsverbots haben wir den Prozess stark bürokratisiert“, erläuterte Roegele die Herangehensweise der Bafin. „Wer Provisionen vereinnahmen will, muss einen Ausgleich finden, um die negative Seite, die problematischen Anreize, zu managen.“ Letztendlich müsse die Branche die Anforderung selbst mit Leben füllen, forderte die Aufseherin. Kein Verständnis habe man bei der Bafin für haarspalterischen Streit über das Wesen einer Qualitätsverbesserung. „Wir mussten schon Diskussionen darüber führen, ob nicht auch eine Filiale, in der gar keine Wertpapierberatung stattfindet, die Qualität der Beratung verbessert“, ärgerte sich Roegele. „Wir als Aufseher können das nicht verstehen. Wenn man einem Provisionsverbot nicht das Wort reden will, sollte man solche Diskussionen gar nicht erst anstoßen. Sie führen eher zu dem, was man vermeiden wollte“, so Roegeles deutliche Warnung an die Branche.

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