Betrugsskandal Infinus Verurteilte legen Revisionen im Infinus-Prozess ein

Nach den Urteilen im Infinus-Prozess legen zwei der sechs Angeklagten dem Handelsblatt zufolge über ihre Verteidiger Revision ein. Das Urteil des Dresdner Landgerichts im Infinus-Prozess wird demnach den Bundesgerichtshof beschäftigen.
Revision gegen langjährige Haftstrafen
Dabei soll es sich um den ehemaligen Vertriebschef und den früheren Rechtsberater des Unternehmens handeln. Diese waren vom Dresdner Landgericht zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren und zehn Monaten beziehungsweise fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Anklagten ein sogenanntes Schneeballsystem betrieben und gegebene Renditeversprechen an Anleger mit Geld bedient hatten, das sie von neuen Anlegern eingesammelten. Gegen die ehemaligen Führungskräfte hat das Dresdner Landgericht Haftstrafen von bis zu acht Jahren verhängt. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert.