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EU-Fernabsatzrichtlinie Vermittler warnen vor mehr Bürokratie aus Brüssel

Glasfassade in Brüssel
Glasfassade in Brüssel: Der BVK vertritt die Interessen deutscher Versicherungsvertreter und -makler auch bei europapolitischen Themen wie der Reform der EU-Fernabsatzrichtlinie. | Foto: bepart64 / Pixabay

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) warnt davor, deutsche Versicherungsvermittler mit neuen Regulierungen aus Brüssel unnötig stark zu belasten. Aktueller Anlass dafür ist ein Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission: Um den Verbraucherschutz zu stärken, sollen die Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen geändert werden. Konkret sollen Online-Anbieter unter anderem die Kosten bei Vertragsabschlüssen im Internet besser ausweisen und Verbrauchern leichter widersprechen können. 

„Wir begrüßen, dass die EU-Kommission den Online-Handel von Finanzdienstleistungen unter die Lupe nimmt und Fehlentwicklungen der letzten Jahre in diesem Bereich korrigieren will“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der Verband trete für gleiche Informations- und Wettbewerbsregeln sowohl für den persönlichen als auch den Online-Vertrieb von Finanzdienstleistern ein. „Diese Korrektur darf jedoch nicht dazu führen, dass über den Umweg der Regelung von Finanzdienstleistungen über das Internet der Vertrieb von Finanzdienstleistungen insgesamt verschärft wird.“ 

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Der Richtlinienentwurf der Kommission wird im weiteren Verlauf im EU-Ministerrat und im Europäischen Parlament erörtert. Der BVK werde diesen Prozess „intensiv begleiten“, kündigt der größte deutsche berufsständische Vermittlerverband an. Zudem wolle er sich nun auch über seine Kooperation mit dem europäischen Vermittlerdachverband European Federation of Insurance Intermediaries (Bipar) dafür einsetzen, dass bei diesen Beratungen die Finanzdienstleistungen der Versicherungsvermittler nicht erschwert werden. 

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