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Aktualisiert am 03.01.2023 - 18:45 Uhrin SteuernLesedauer: 3 Minuten

Neuer Gesetzesentwurf Bundesregierung will Steuerzahler um 3,16 Milliarden Euro entlasten

Mutter und Tochter beim Einkaufen
Mutter und Tochter beim Einkaufen: Auch Eltern, die Kinder in der Berufsausbildung haben, sollen steuerlich entlastet werden. | Foto: Imago Images / Mix1

Mit dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022 (20/3879), möchte die Bundesregierung einige Steuerrechtsänderungen auf den Weg bringen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Schaffung eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer sowie die Erhöhung von Pausch- und Freibeträgen.

 

 

Durch die Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer soll die Auszahlung bestimmter Leistungen des Bundes wie beispielsweise Nothilfen oder Klimagelder erleichtert werden. Mit der Erhöhung von Pausch- und Freibeträgen möchte die Regierung Steuerzahler im kommenden Jahr um 3,16 Milliarden Euro und bis 2026 um rund 6,9 Milliarden Euro entlasten.

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Das sieht der Entwurf zum Jahressteuergesetzes 2022 im Einzelnen vor:

  • Der Sparer-Pauschbetrag soll von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehepaare und Lebenspartner erhöht werden.
  • Bei der Altersvorsorge soll der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 vollzogen werden. Bisher waren für 2023 erstmal 96 Prozent und für 2024 dann 98 Prozent vorgesehen. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden.
  • Der Grundrentenzuschlag soll steuerfrei gestellt werden und somit steuerlich unbelastet sowie in voller Höhe zur Verfügung stehen. Damit könne er ungeschmälert zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen.
  • Zudem soll die Abschreibung von Immobilien verbessert werden. Der lineare AFA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden, soll von 2 auf 3 Prozent steigen. Damit würden künftig alle Gebäude grundsätzlich über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben.
  • Außerdem sieht der Entwurf vor, den Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder zu erhöhen, die sich in der Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind. Der Betrag soll sich von 924 Euro auf 1.200 Euro erhöhen.

 

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