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Umgang mit schutzbedürftigen Kunden FPSB gibt 14-seitigen Leitfaden heraus

Im Beratungsgespräch
Im Beratungsgespräch: Um ihre Interessen verfolgen zu können, benötigen einige Finanzkunden Unterstützung. | Foto: Pexels/cottonbro

Nicht alle Finanzberatungskunden sind dazu in der Lage, ihre Interessen auch tatsächlich und vollumfänglich zu verfolgen. Darauf macht aktuell der Beraterverband FPSB Deutschland aufmerksam.

Das Thema werde in Beraterkreisen noch vielfach als Tabuthema wahrgenommen: Einige Kunden, die formal als entscheidungsfähig gelten, können dennoch anfällig dafür sein, ungünstige Entscheidungen zu treffen und dadurch finanzielle Nachteile zu erleiden – etwa weil sie nur unzureichend lesen oder rechnen können oder weil sie die Sprache schlecht beherrschen. Möglicherweise sind sie auch unerwartet zu sehr viel Geld gekommen und laufen Gefahr, von anderen finanziell ausgenutzt werden.

Um solche Kunden zu unterstützen, hat der Finanzplaner-Verband FPSB Deutschland einen Leitfaden herausgegeben. Er soll Beratern helfen, mit dieser schutzbedürftigen Kundengruppe umzugehen. Maßgeblich initiiert hat das Projekt der europäische Dachverband FPSB Europe.

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„Der Praxisleitfaden zielt deshalb darauf ab, das Verständnis für die verschiedenen und zum Teil speziellen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beratung von schutzbedürftigen Personen zu verbessern“, erläutert FPSB-Chef Rolf Tilmes. „Gleichzeitig wollen wir damit FPSB-Professionals unterstützen, damit sie ihren ethischen und beruflichen Verpflichtungen bei der Beratung schutzbedürftiger Personen gerecht werden können.“

Es sei zwar nicht möglich, wirklich alle den dem Zusammenhang aufkommenden Probleme anzusprechen. Berater sollten auch nicht in Belangen einspringen, für die eigentlich der Staat beziehungsweise bestimmte Behörden verantwortlich sind. „Der Praxisleitfaden ist gedacht als Ergänzung, aber nicht als Ersatz, zu bestehenden nationalen Gesetzen und Vorschriften“, sagt Tilmes.

Der 14-seitige Leitfaden lässt sich hier herunterladen >>

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