DWS-Experte für Altersvorsorge „Riester-Sparer dürfen jetzt nicht nervös werden und im Affekt kündigen“
Wäre damit auch ein Ende der Absatzflaute bei den Riester-Produkten zu erwarten?
Breiting: Das kann ich mir zumindest gut vorstellen. Ein reformiertes Produkt, um die private Altersvorsorge staatlich zu fördern, sollte allerdings nicht mehr mit dem Begriff Riester belastet sein. Denn der Name ist zu ramponiert, was wir im abgesunkenen Absatz im vergangenen Jahrzehnt deutlich bemerkt haben. Daher beendeten wir ja auch Mitte 2021 das Neugeschäft mit sämtlichen Riester-Produkten der DWS. Wir würden aber wieder in das Geschäft mit einem Nachfolgeprodukt mit abgesenkter Garantie einsteigen, wenn auch der immer noch relativ komplexe Verwaltungsaufwand entschlackt würde. In diesen beiden Kritikpunkten am bisherigen Riester-Konzept – Garantiepflicht und Zulageverfahren – sind wir uns übrigens einig mit dem Versichererverband GDV, deren Mitgliedsfirmen ebenfalls Verluste im Bestand verzeichnen und immer seltener überhaupt noch Riester-Verträge anbieten.
Stimmen Sie auch dem GDV-Modell der sogenannten Bürgerrente zu?
Breiting: Hier hat der Fondsverband BVI, dem die DWS angehört, einen eigenen Vorschlag vorgelegt. Denn das ausschließliche Angebot einer lebenslangen Rente zum Ende der Ansparphase im GDV-Modell engt den Sparer unnötig ein. Das widerspricht dem Wunsch vieler Kunden, zu Beginn ihres Rentnerlebens beispielsweise einen Immobilienkredit abzubezahlen. Eine Kapitalauszahlung kann aber auch dann gewünscht sein, wenn jemand zum Beispiel schwer krank ist. Ein reformiertes Produkt müsste daher mehrere Optionen für die Auszahlungen bieten, inklusive einer lebenslangen Zahlung natürlich. Ich denke, dass weder die Bürgerrente noch die von anderen Verbänden vorgeschlagenen Lösungen eins zu eins umgesetzt werden. Stattdessen werden wohl einzelne gute Elemente in die Lösung übernommen.
Hallo, Herr Kaiser!
Gilt das auch für Elemente der Basisrente? Die Sparkassen haben ja aktuell gefordert, sie bei einer Riester-Reform für ein gemeinsames Produkt abzuschaffen.
Breiting: Nein. Ein Mix aus Riester- und Rürup-Rente, wie ihn die Sparkassen jetzt gefordert haben, wäre eine Notlösung in der Notlösung. Die Basisrente hat zwar große Vorteile bei der flexiblen Kapitalanlage ohne Garantiepflicht. Das Zulageverfahren aus Riester hier hineinzumischen würde aber auch dieses Produkt unnötig schwerfällig machen. Es bietet Sparern mit hohem Steuersatz große steuerliche Vorteile. Allerdings ist in der Auszahlungsphase auch lediglich eine Leibrente möglich. Denn Rürup war ursprünglich als Alternative zur gesetzlichen Rente vorgesehen – primär für Selbständige. Für viele Anleger wäre aber ein Auszahlplan oder eine Wiederanlage am Aktienmarkt die bessere Wahl.
Über den Interviewten:
Frank Breiting ist Experte für das Thema Altersvorsorge der DWS und leitet den für unabhängige Finanzberater und Versicherungen zuständigen Bereich beim Vermögensverwalter DWS, der bis zu seinem Börsengang 2018 vollständig zur Deutschen Bank gehörte.
Die Fondsgesellschaft gehörte anfangs zu den wichtigsten Anbietern von Riester-Fondssparplänen hierzulande. Doch seit Mitte 2021 bietet sie keine derartigen Verträge mehr an. Betroffen sind davon die vier DWS-Produkte Riester-Rente Premium, Vermögenssparplan Premium, Premiumsparplan für Versorgungsausgleich und Top-Rente. Bestehende Verträge werden aber weiterführen und als Alternativprodukt könnten Kunden weiterhin die DWS Basis-Rente Komfort abschließen.