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Rechtsanwalt Marc Gericke „Hoffnungszeichen für Anleger der P&R-Gruppe“

Marc Gericke: Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Anleger der P&R-Gruppe.
Marc Gericke: Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Anleger der P&R-Gruppe. | Foto: Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Nachdem der P&R-Gründer Heinz R. in der vorigen Woche in Untersuchungshaft genommen wurde, hat das Landgericht München jetzt „den dinglichen Arrest in dessen Vermögen wegen einer Forderung von mehr als 180.000 Euro angeordnet“, erklärt Rechtsanwalt Marc Gericke. Das bedeute, dass Vermögenswerte des Ex-Chefs des Vermittlers von Container-Investments „festgefroren“ werden. 

„Mit dem vorliegenden Arrest ist es nun möglich, die gegenüber dem Insolvenzverwalter verweigerte Vorlage einer Vermögensauskunft zwangsweise durchzusetzen und unabhängig davon in bekannte Vermögenswerte zur Sicherung zu vollstrecken“, erklärt Gericke. Das gebe Anlass zur Hoffnung für die Anleger. „Vorhandene Vermögenswerte werden vor einer Verschiebung geschützt.“ 

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Doch ausruhen könnten sich die Gläubiger in dem „wahrscheinlich größten Betrug an privaten Kapitalanlegern in Deutschland“ nicht. „Zügiges Handeln ist sinnvoll“, mahnt Gericke. Denn: „Klar ist, dass die Vermögensverwerte nicht für alle rund 54.000 Anleger ausreichen werden.“ Die von dem mutmaßlichen „Schneeballsystem“ betroffenen Anleger investierten insgesamt etwa 3,5 Milliarden Euro

„Zügiges Handeln ist sinnvoll“ 

Dass ihre Container-Investments schon seit mehr als einem Jahrzehnt zum Scheitern verurteilt waren, zeigt ein Bericht der Insolvenzverwalter der Kanzlei Jaffé. Demnach flossen seit 2007 immer mehr Gelder der Neuanleger an Altkunden statt in neue Stahlkisten investiert zu werden. Außerdem kam heraus, dass von den 1,6 Millionen in den Büchern stehenden Containern nur 618.000 vorhanden waren. 

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