LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Solvency II Versicherer fordern passgenaue Regeln

Jörg Asmussen
Jörg Asmussen: Der GDV-Hauptgeschäftsführer will die Regulierung für kleinere Versicherer erleichtern. | Foto: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Für kleinere Versicherer soll es erleichtertete Anforderungen im europäischen Regelwerk Solvency II geben, schlägt die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa vor. Diese Ausnahmen sollten an bestimmte Kriterien geknüpft sein. Das wäre für den deutschen Branchenverband GDV ein Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen sollten.

„Einfachere, risikogerechte Regeln sparen nicht nur Kosten, sondern sie erhöhen auch die Effizienz der Aufsicht und schaffen damit mehr Sicherheit für Versicherungsnehmer“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Es liege daher im Interesse aller, sinnvolle Kriterien für Regelerleichterungen aufzustellen und automatisch umzusetzen.

Höherer Schwellenwert 

Konkret spricht sich die Eiopa dafür aus, das Solvency-II-Regelwerk erst ab jährlichen Beitragseinnahmen von mindestens 10 Millionen Euro für Versicherer verpflichtend zu machen. Bislang liegt dieser Schwellenwert bei 5 Millionen Euro. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen diese Grenze auf nationaler Ebene auf bis zu 25 Millionen Euro anheben können.

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Höhere Schwellenwerte würden kleine Versicherer laut dem GDV unmittelbar entlasten. Die Vorschläge der Eiopa dürften zudem Start-Ups den Markteintritt erleichtern und damit Innovationen und Wettbewerb fördern. Der GDV unterstützt auch den Ansatz, leichtere Regeln an konkrete Kriterien zu knüpfen, denn das bringe mehr Rechtssicherheit.

Proportionalität restriktiv

Die Vorschläge der Eiopa zur Umsetzung des so genannten Proportionalitäts-Prinzips greifen laut GDV allerdings zu kurz. Denn die Definition von Unternehmen mit schwachem Risikoprofil sei deutlich zu restriktiv. So will die Frankfurter Aufsichtsbehörde das neue Verfahren nur auf Versicherer mit bis zu 100 Millionen Euro Beitragseinnahmen anwenden.

Damit wären kleinere und mittlere Versicherungsunternehmen in Deutschland von der automatisierten Anwendung des Proportionalitäts-Prinzips ausgeschlossen – auch bei hervorragender Solvenzsituation und risikoarmem Geschäftsmodell. Die Kriterien für den automatisierten Prozess müssten nach Ansicht des deutschen Branchenverbands daher angepasst werden.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion