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An 5 Beispielen erläutert Der große Steuer-Unterschied beim Bestandsverkauf

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5. Steuerverschont

Herr Wichert ist in Hildesheim beheimatet und als Versicherungsmakler aktiv. Er ist verheiratet, 68 Jahre alt und möchte nun gern vom Arbeits- in den Freizeitmodus schalten.

2021 will er seinen Bestand und auch alles andere, was mit dem Unternehmen zusammenhängt, verkaufen und übergeben. Dann will er das gemeinsame Privatleben in Hildesheim, Gran Canaria und Buenos Aires genießen. Es wäre sein erster Unternehmensverkauf, und er zahlt keine Kirchensteuer.

Wie Frau Meintz kann auch Herr Wichert von Steuerbegünstigungen profitieren. Es handelt sich bei ihm um eine steuerliche Betriebsveräußerung, da er alles Wesentliche aus seinem Unternehmen in einem Zug verkauft. Wie Frau Meintz zahlt er keine Gewerbesteuer und erhält den Rabatt auf die Einkommensteuer. Das Schönste: Da Herr Wichert sein Unternehmen im Ganzen veräußert, greift eine umsatzsteuerliche Sonderregel, und der Vorgang bleibt von der Umsatzsteuer verschont.

Alles zusammengenommen könnte der effektive Steuersatz dann bei nur 23 Prozent liegen. Das ist eine freundliche Größe, die auch gut zum goldenen Abschluss des Arbeitslebens passt. Verkauft er seinen Bestand für 400.000 Euro, bleiben ihm nach Steuern gut 300.000 Euro auf dem Konto. Das sind 120.000 Euro mehr als Herrn Branntwig im ersten Beispiel bleiben – obwohl er einen um 100.000 Euro geringeren Kaufpreis einnimmt.

Der Teufel steckt allerdings, wie so oft, im Detail. Kann tatsächlich alles Wesentliche des Unternehmens an den Käufer abgegeben werden? Wie wirken sich die vereinbarten Übergabe- und Begleitungszeiten aus? Sind andere unternehmerische Tätigkeiten, auch wenn sie als Nebentätigkeiten ausgeübt werden, schädlich?

Fazit

Ob man auf dem Bestandsverkauf eine Steuerlast von überbordenden 63 Prozent oder nur 23 Prozent hat, liegt an unterschiedlichen Dingen: Wie gestaltet der Vermittler den Verkauf, wann findet er statt, wo wird versteuert. Außerdem spielen persönliche Gegebenheiten eine Rolle. Es lohnt sich auf jeden Fall, die steuerliche Seite im Blick zu haben.


Über den Autor:
Daniel Ziska ist Steuerberater bei der GPC Tax Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Bern.

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