Branchenkenner kommentieren den FinVermV-Entwurf „Das dürfte vor allem Strukturvertriebe freuen“
"Das dürfte vor allem Strukturvertriebe freuen"
Jens Reichow, Jöhnke & Reichow: "Die gute Nachricht vorweg: Das befürchtete Verbot bestimmter Vergütungsmodelle fehlt im Referentenentwurf zur überarbeiteten FinVermV. Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums bleibt damit deutlich hinter den strengen Mifid-II-Vorschriften für Banken und Sparkassen zurück.
Gerade Kreditinstitute dürfen im Rahmen der Anlageberatung Zuwendungen von Produktgebern nur dann annehmen, wenn diese die Qualität der Beratung verbessern. Vermittler nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) sollen wie ihre Kollegen im Versicherungsbereich nach Paragraf 34d GewO nur sicherstellen, dass sich die Vergütungen nicht negativ auf die Beratungsqualität auswirkt. Provisionen dürfen danach aber weiterhin angenommen werden, ohne dass der Vermittler diese zukünftig in direkte Qualitätsverbesserungen investieren müsste. Gerade strukturierte Vertriebe dürfte dies freuen.
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Schwieriger dürfte für viele Finanzanlagevermittler die im Referentenentwurf enthaltene Verpflichtung zur Aufzeichnung von Telefonaten wiegen. Anders als Banken und Sparkassen halten viele Vermittler eben keine spezielle Kundenhotline vor, über welche sie Anlagevermittlung per Telefon betreiben. Vielmehr werden verschiedene Themen in einem Telefonat vermengt, sodass es dem Vermittler schwer fällt zu entscheiden, ob das Telefonat aufzuzeichnen ist."