Bafin veröffentlicht FAQ Die wichtigsten Fragen und Antworten zum kommenden WpIG
Am 26. Juni soll ein Gesetz in Kraft treten, das Wertpapierdienstleister unter eine neue Regulierung bringt. Das kommende Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) setzt eine europäische Richtlinie um: Die IFD (Investment Firm Directive) fordert, zukünftig stärker zwischen Banken und Wertpapierhäusern zu unterscheiden und dabei deren Größe zu berücksichtigen. Große Wertpapierdienstleister benötigten engmaschigere Regeln als kleinere Häuser, deren Finanzvolumen den Markt insgesamt kaum beeinflussen können. Bislang unterfallen Wertpapierdienstleister ebenso wie Banken den Regeln des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG).
Parallel zur Richtlinie IFD soll Ende Juni außerdem die europäische Verordnung IFR wirksam werden. Diese benötigt kein Umsetzungsgesetz, sondern gilt in allen EU-Ländern direkt. Die europäische Verordnung IFR regelt Eigenmittelanforderungen, das Konzentrationsrisiko, Liquiditätsanforderungen, Berichtspflichten und Offenlegungspflichten für Wertpapierdienstleister.
Das deutsche WpIG, abgeleitet aus der Richtlinie IFD, wird sich um Solvenzaufsicht und Aufsichtsbefugnisse sowie Regeln für die interne Unternehmensführung kümmern und Anforderungen an Geschäftsleiter, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane sowie Inhaber bedeutender Beteiligungen definieren.
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Alle in Deutschland tätigen Wertpapierdienstleister sind dazu aufgerufen, sich nach den Regeln der IFR-Verordnung selbst einzustufen: als großes, mittleres oder kleines Unternehmen. Bei der Einordnung in eine der drei Kategorien zählen die Bilanzsumme, Erträge aus dem Wertpapiergeschäft sowie das verwaltete Volumen.
Bei vielen betroffenen Häusern gibt es zu den Regeln allerdings noch offene Fragen. Bestehende KWG-Erlaubnisse, Gültigkeit von MaComp und MaRisk oder Übergangsfristen – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die weiter für die Häuser zuständig bleibt, beantwortet die häufigsten Fragen jetzt auf ihrer Internetseite.
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