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Fintech-Experte über neues Gesetz Große Krypto-Welle wird erstmal ausbleiben

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Auf diese Zukunft müssen sich Banken, wenn sie im Wertpapiergeschäft unterwegs sind, vorbereiten. Dabei geht es dann nicht mehr nur um Krypto-Token, deren Handel und Verwahrung, sondern auch um Prozesse etwa im Wertpapier-Settlement, wo die Blockchain als Technologie enorme Optimierungspotenziale bietet, die fortschrittliche Häuser bald nutzen werden und damit Druck auf die weniger innovativen Häuser ausüben werden.

Vier Gründe, warum Banken bislang nicht in das Krypto-Geschäft eingestiegen sind

Es gibt einige generelle Gründe, warum Banken bislang nicht in das Krypto-Geschäft eingestiegen sind. Und diese Gründe lösen sich auch mit der neuen Regulierung nicht ohne weiteres auf.

Dazu zählt an erster Stelle die fehlende Regulierung an anderen Stellen: Außer der Festlegung der Bafin, dass Kryptowährungen als Finanzinstrumente zu behandeln seien mit den entsprechenden Konsequenzen für die Erlaubnispflichten, gab und gibt es auch noch weiterhin viel Unsicherheit bei Themen wie Bilanzierung, Geldwäschevorschriften und Verwahrung.

Hinzu kommt zweitens die Reputation: Kryptowährungen wird nicht ganz zu Unrecht eine Nähe zu kriminellen Handlungen unterstellt. In dieses Umfeld wollten sich Banken bisher nicht begeben. Durch Gesetzgebung und Regulierung wird die „No-go-Area“ auch Banken zugänglich.

Dritter Hinderungsgrund ist fehlendes Know-how auch bei etablierten Beratern sowie als viertes das typische Innovatoren-Dilemma: Das Volumen von Krypto-Geschäften war und ist vergleichbar gering, birgt aber gleichzeitig hohe Risiken, verbunden mit einer großen Unsicherheit, wie es sich entwickeln wird.

Zudem gefährdet es potenziell das bestehende Geschäft der Banken.

Spezifische Hinderungsgründe bei Handel und Verwahrung

Daneben gibt es auch einige spezifische Gründe, warum Banken bislang kaum Handel mit Kryptowerten betreiben – etwa weil regulierte Handelspartner fehlen, der Geldwäsche-Aufwand relativ hoch ist, und es auch zur Bilanzierung von Kryptowerten noch keine einheitlichen Regeln gibt. Darüber hinaus gibt es zivilrechtliche Unsicherheiten beim Verkauf von Kryptowerten an Privatanleger: Es besteht zumindest ein Risiko, dass Gerichte Kryptowerte als für Privatanleger nicht geeignet erklären, und Banken unterstellen könnten, ihren Kunden nicht geeignete Finanzinstrumente zu verkaufen.

Auch mit Blick auf die Verwahrung offenbaren sich einige spezifische Hinderungsgründe: Die Technologie für Krypto-Verwahrung ist neu und muss erst komplett verstanden werden. Die zahlreichen Hacks, die auch renommierte Krypto-Unternehmen getroffen haben, sprechen dafür, dass diese Technologie noch nicht komplett ausgereift ist. Verbunden damit sind die hohen Risiken, die durch den Verlust von Kryptowerten entstehen können. Aktuell gibt es kaum Möglichkeiten, sich gegen diese Art von Verlusten zu versichern.


Über den Autor:
Hartmut Giesen ist bei der Sutor Bank für digitale Geschäftsmodelle sowie die Geschäftsentwicklung im Bereich Fintech zuständig.

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