Investmentsteuerreform So kassieren Depotbanken die neue Vorabpauschale
Wie wird die Vorabpauschale genau ermittelt und von wem? Mit dieser Frage setzte sich Sauren-Finanzvorstand Andreas Beys im Rahmen einer Telefonkonferenz am Freitag auseinander. Dabei präsentierte er auch das Ergebnis einer Umfrage unter mehreren Depotbanken am deutschen Markt. Dabei ging es darum, wie sie „mit dem Thema Kapitalertragssteuerabführung auf Basis der Vorabpauschale umgehen“, erklärt Beys.
Die Kunden der acht Anbieter müssen demnach entweder damit rechnen, dass ihr Verrechnungskonto im neuen Jahr ein Minus ausweist. Denn einige Depotbanken ziehen dort die erstmals berechnete Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale ein. Doch was passiert, wenn gar kein entsprechendes Konto bei dem Verwalter der eigenen Wertpapiere besteht? Dann erwartet den Depotinhaber ein Verlust an Vermögenswerten in Höhe des Steuerabzugs.
Das zum 1. Januar dieses Jahres grundlegend geänderte Gesetz zur Besteuerung der Fondserträge betrifft alle Anleger, die entweder Anteile an klassischen, aktiv gemanagten Investmentfonds als auch passiv gemanagten Exchange Traded Funds (ETFs) halten.
Einen Teil des zukünftigen Anlageerfolgs mit dem offenen Investmentfonds soll der Anleger bereits während der Haltedauer versteuern. Daher wird für das Jahr 2018 erstmals die Vorabpauschale Anfang 2019 ermittelt und gegebenenfalls vom Anleger versteuert. Beim späteren Verkauf der Anteile werden die bereits versteuerten Vorabpauschalen bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns angerechnet.

2: Rutscht das Abrechnungskonto bei der FFB ins Minus, zieht die FFB zu Lasten des Referenzkontos den entsprechenden Fehlbetrag innerhalb von 10 Tagen ein.Grafik: Sauren Fonds Service AG
Die Sauren Fonds-Service AG übernimmt keine Gewähr für die Informationen/Darstellung. Andere Depotstellen haben auf die Anfrage nicht reagiert.
Update 21.12.2018: In einer früheren Version der Grafik wurde für den Anbieter DWS die Möglichkeit aufgeführt, dass ein ggf. vorhandenes Abrechnungskonto belastet wird. Dies war leider fehlerhaft. Wir bitten um Entschuldigung.
Es wird jedoch keine Vorabpauschale berechnet wenn sich der Kurs innerhalb eines Jahres negativ entwickelt oder der Anleger in Deutschland nicht steuerpflichtig ist. Außerdem prüfen die Depotbanken, ob in dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf des Kunden ein ausreichender Saldo vorhanden ist. Und auch wenn ein ausreichender Freistellungsauftrag gestellt wurde, wird dem Fondsanleger keine Steuer in Rechnung gestellt.