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Kleine Anfrage FDP will Details zur Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler wissen

FDP-Bundestagsabgeordneter Frank Schäffler: Eine Kleine Anfrage soll Details zur geplanten Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler ans Licht bringen.
FDP-Bundestagsabgeordneter Frank Schäffler: Eine Kleine Anfrage soll Details zur geplanten Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler ans Licht bringen. | Foto: Frank Schäffler / Deutscher Bundestag

In das Vorhaben, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu bringen, ist Bewegung geraten. Eigentlich hatte das Regierungskabinett am 19. Februar den Referentenentwurf eines entsprechenden Gesetzes (FinAnlVÜG) durchwinken sollen, bevor Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen. Allerdings verschwand das Vorhaben dann von der Sitzungs-Tagesordnung ­– es gab noch Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionspartnern.

CDU-Abgeordneter Carsten Brodesser hatte das Thema kurz zuvor in einer Rede vor dem Bundestags-Plenum angeschnitten: Die Aufsicht von Vermittlern mit Lizenz nach den Paragrafen 34f und 34h Gewerbeordnung solle zumindest operativ weiter bei den Industrie- und Handelskammern und den Gewerbeämter liegen – denn deren Aufsicht sei „dezentral, kostengünstig und lückenlos“, forderte Brodesser.

Weiterer Gegenwind kommt von der FDP. Parlamentarier um den Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler stellten Ende Februar eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Darin bringen sie – in Frageform – noch einmal auch ihre Vorbehalte aufs Tapet: „Wie begründet die Bundesregierung die Zersplitterung der Aufsicht für Finanzanlagenvermittler, die gleichzeitig auch Versicherungsvermittler sind?“, heißt es etwa. Oder: „Liegen der Bundesregierung neue Informationen vor, dass es […] zu Schadensfällen durch Finanzanlagenvermittler gekommen wäre, und wenn ja, wie groß war das Schadensvolumen?“

Kritik von Makler-Interessenvertretern

Bereits vor einem Jahr hatte FDP-Abgeordneter Schäffler die geplante Änderung des Aufsichtsregimes kritisiert: „Die Finanzanlagevermittler und -Berater und das Regime der Bafin ist ein Irrweg. Die meisten Betroffenen werden das ökonomisch nicht überleben, da die Aufsichtskosten der Bafin für große Banken vielleicht noch tragbar sind, für Einzelunternehmer aber nicht“, so Schäffler gegenüber unserem Portal. Auch die Vermittlerverbände AfW und Votum sowie viele Maklerpools haben seither immer wieder auf die funktionierende Aufsicht durch IHKs und Gewerbeämter hingewiesen und die Befürchtung geäußert, eine Bafin-Aufsicht könnte viele Makler zur Geschäftsaufgabe drängen – mit ungünstigen Folgen für die Verbraucher, die bei der privaten Altersvorsorge noch weiter allein gelassen würden.

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In der aktuellen Kleinen Anfrage erkundigt sich die FDP jetzt nach Details der geplanten Bafin-Aufsicht. Zum Beispiel zu den Kosten, die auf einzelne Vermittler zukämen: Die Bundesregierung rechnet mit rund 36 Millionen Euro jährlich, die die Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h-Vermittler verschlingt. Aber mit wie vielen der Vermittlern plane man überhaupt in Zukunft?, wollen die Parlamentarier etwa wissen. Wie viel jeder Einzelne später zahlen muss, hängt immerhin stark von der Anzahl der dann noch tätigen Marktteilnehmer ab. Aktuell sind hierzulande knapp 38.000 Finanzanlagenvermittler registriert.

"Respekt gebietende Aufgabe" für die Bafin

Warum alle Vermittler ihre Unterlagen noch einmal neu bei der Bafin einreichen sollen – immerhin hätten sie doch bereits eine Erlaubnis, heißt es weiter in der Kleinen Anfrage der FDP. Und: Was die Bafin denn konkret plane, um die Aufsicht zukünftig „digitaler“ zu gestalten, wie es das Bundesfinanzministerium angedacht hat.

Aus Branchenkreisen war im Februar die Zahl von 270 zusätzlichen Stellen zu vernehmen, die die Bafin für ihre neue Aufgabe angeblich einrichten wolle. Die große Anzahl der neu zu beaufsichtigenden Vermittler sei durchaus Respekt gebietend, zitierte jüngst die Börsen-Zeitung Bafin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele. Sie sei aber zuversichtlich, dass ihre Behörde „auch diese Aufgabe mit dem entsprechenden Engagement übernehmen und umsetzen“ werde.

Offenbar macht das Bundesfinanzministerium ungeachtet aller Kritik weiterhin Druck bei dem Gesetzesvorhaben – und gibt sich Insidern zufolge auch wenig kompromissbereit: Der Referentenentwurf in seiner Fassung vom Dezember 2019 könnte bereits auf der Kabinettssitzung am 11. März noch einmal auf die Tagesordnung kommen. Wenn er dann durchgewunken wird, steht ihm zwar noch die parlamentarische Abstimmung durch Bundestag und Bundesrat bevor. Ganz grundlegende Änderungen am geplanten Aufsichtsregime dürfte es dann allerdings nicht mehr geben.

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