Studie von Brunotte Konzept Das sagen Vermittler zur Aufsichtsübertragung an die Bafin
Ein aktueller Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht ein neues Aufsichtsregime für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater vor. Die Finanzprofis mit Lizenz nach Paragraf 34f und 34h Gewerbeordnung (GewO) sollen ab 2021 der Bundesanstalt für Finanzdientleistungsaufsicht (Bafin) Rechenschaft ablegen müssen.
Unter betroffenen Vermittlern stößt das Vorhaben auf wenig Gegenliebe. So haben sich Pools und Vermittlerverbände bereits vielfach kritisch zu dem Vorhaben geäußert. Auch die Vermittler, die im Rahmen einer Studie des Beratungsunternehmens Brunotte Konzept Auskunft gaben, lehnen die Pläne mehrheitlich ab.
Demnach glaubt nur eine Minderheit, dass die Bafin-Aufsicht von 34f- und 34h-Vermittlern die Finanzberatung qualitativ verbessern könnte - ein Kernargument für die Umstellung. Wer als Vermittler mit doppelter Lizenz tätig sei und sowohl Versicherungen als auch Finanzanlagen verkaufe, werde zukünftig sogar mehr Aufwand haben, glauben stattdessen viele Befragte. Immerhin soll die Aufsicht über Versicherungsvermittler mit Lizenz nach Paragraf 34d GewO bei den Industrie- und Handelskammern (IHKs) bleiben. Für 34f- und 34h-Erlaubnisinhaber sind bislang regionsabhängig entweder die IHKs oder örtliche Gewerbeämter zuständig.
Ob es dann nicht praktischer wäre, auch Versicherungsvermittler unter Bafin-Aufischt zu stellen? Nein, findet das Gros der Vermittler. Die Befragten halten es zwar durchaus für sinnvoll, eine einheitliche Aufsicht sowohl für den Bereich Finanzanlagen als auch für Versicherungen zu installieren. Diese sollte allerdings eher unter dem Dach der IHKs liegen.
Das Aufsichtsübertragungsgesetz soll laut Plan Anfang 2021 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf hat in der vergangenen Woche mit dem Bundeskabinett seine erste Hürde passiert. Im Jahresverlauf sollen außerdem noch Bundesrat und Bundesrat darüber entscheiden. Mit der Übertragung will die regierende Große Koalition die Aufsicht für Finanzprofis deutschlandweit vereinheitlichen. Banken und Vermögensverwalter, die nach deutschem Kreditwesengesetz arbeiten, unterstehen bereits der Bafin.