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AfW-Umfrage Wie Finanz- und Versicherungsprofis die Bezeichnung „Finanzberater“ finden

Beratungsgespräch
Beratungsgespräch: Die europäische Offenlegungsverordnung führt eine Einheitsbezeichnung für Mitglieder des Finanz- und Versicherungsvertrieb ein. | Foto: imago images / Shotshop

Wer Finanz- oder Versicherungsprodukte vermittelt oder dazu berät, ist laut der europäischen SFDR-Verordnung („Transparenzverordnung“) ein Finanzberater. Damit fasst der europäische Gesetzgeber unterschiedliche Tätigkeiten, aber auch Zulassungen unter einem neuen Obergriff zusammen.

Finanzberater ist demnach sowohl der Vermittler, der unter dem Haftungsdach einer Bank oder einem unabhängigen Haftungsdach arbeitet, als auch der Vermögensverwalter, der mit einer Lizenz nach Paragraf 32 KWG Anlageberatung betreibt. Ebenso umfasst sind Versicherungsberater, freie Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter, die einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften zuarbeiten. Bislang nicht explizit mitgemeint sind Finanzanlagenvermittler (Paragraf 34f Gewerbeordnung). Allerdings könnte der Gesetzgeber dort noch nachbessern, so dass auch diese dann nach europäischer Diktion „Finanzberater“ wären.

Die Vielfalt der Berufsbezeichnungen im Finanzanlage- und Versicherungsbereich hat hierzulande Tradition. Es haben sich daran bereits emotional geführte Debatten entzündet. Schließlich ziehen die unterschiedlichen Tätigkeiten und Lizenzen auch einen unterschiedliche hohen Begleitaufwand und Kosten für die Inhaber mit sich. Sie stehen auch für einen unterschiedlichen Grad der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von Produktgebern, nach dem die Anlageprofis handeln können.

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Der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) wollte jetzt von seinen Mitgliedern wissen, ob diese mit der europäische Bezeichnung „Finanzberater“ beziehungsweise „Finanzberaterin“ zufrieden sind. Dabei betonte man bei dem Verband: Bereits geltende Berufsbezeichnungen wie „Versicherungsmakler“/„Versicherungsmaklerin“ sind weiterhin gültig und können beibehalten werden. An der Umfrage nahmen 316 Verbandsmitglieder teil.

Ergebnis: Knapp zwei Drittel können sich vorstellen, zukünftig die neue Bezeichnung zu nutzen. Rund 21 Prozent lehnen das jedoch auch ab. Etwa 14 Prozent haben dazu keine Meinung. Insgesamt sehen 33 Prozent der Befragten im neuen Oberbegriff eine Aufwertung ihrer Tätigkeit. Knapp 15 Prozent sehen sich durch ihn dagegen degradiert. Ungefähr die Hälfte erwartet davon eine neutrale Auswirkung auf die eigene Tätigkeit.

Beim AfW ist man mit dem neuen Begriff zufrieden: Er betone den Aspekt der Beratung. Die Anlageprofis könnten ihn in ihre Berufsbezeichnung aufnehmen. „Somit kann eine anspruchsvolle Kerntätigkeit unserer Mitglieder besser kommuniziert werden“, beschreibt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Sichtweise des Verbands.

Um ein noch breiteres Meinungsbild zu erhalten, führt der AfW seine Umfrage weiter fort. Auch Nicht-Mitglieder können jetzt daran teilnehmen. Die Umfrage ist unter diesem Link zu erreichen >>

Der AfW vertritt die Interessen von etwa 40.000 Profis des deutschen Finanz- und Versicherungsvertriebs aus mehr als 2.000 Mitgliedsunternehmen.

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