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An P&R-Anleger Vermittler muss 120.000 Euro Schadenersatz zahlen

Containerschiff. Das Landgericht Urteil hat einen Vermittler zu Schadenersatz verurteilt, der Anlegern Schiffscontainer von P&R vermittelt hatte.
Containerschiff. Das Landgericht Urteil hat einen Vermittler zu Schadenersatz verurteilt, der Anlegern Schiffscontainer von P&R vermittelt hatte. | Foto: Martin Damboldt

Das Landgericht Erfurt hat jetzt das erste Urteil gegen einen Anlagevermittler im P&R-Skandal gefällt. Das Gericht verurteilte den Vermittler zur Zahlung von 120.000 Euro Schadenersatz.

Damit folgte das LG Erfurt dem Vorwurf der Kläger, der Finanzvermittler habe seine Kunden nicht über die wesentlichen Risiken der empfohlenen Kapitalanlage aufgeklärt. Er hätte sie auf das Risiko eines Totalverlusts aufmerksam machen und auch auf mögliche Nachschusspflichten hinweisen müssen.

Vermittler in der Schusslinie

Der mittlerweile insolvente Anbieter P&R hatte Anlegern regelmäßige Mietzahlungen aus ihren Investments garantiert. Für eine solche Garantie habe allerdings die Basis gefehlt, befand das Gericht. Denn die Gesellschaften der Unternehmensgruppe P & R waren nicht gegen Mietausfall versichert. Sie hätten auch keinen Rückkauf der Container  garantieren können. „Der Vermittler hätte das erkennen und seine Kunden darauf hinweisen müssen“, argumentiert Rechtsanwalt Sascha Schiller, dessen Kanzlei im Prozess vor dem LG Erfurt die Anlegerseite vertrat.

Im P&R-Fall werde nicht allein das verursachende Unternehmen, sondern auch die Vermittlerseite in die juristische Schusslinie geraten – das hatten Rechts-Experten bereits kurz nach Bekanntwerden der Insolvenz vermutet. Denn ein Prozess gegen Vermittler lasse sich mit verhältnismäßig weniger Aufwand anstrengen, sagt etwa Rechtsanwalt Alexander Pfisterer-Junkert. Seine Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner vertritt Vermittler, die in dem Fall betroffen sind. Pfisterer-Junkert erläutert: „Sie müssen beispielsweise nachweisen, dass in den Verkaufsunterlagen etwas undurchsichtig dargestellt ist oder Managementfehler begangen wurden. Das verlangt einen erhöhten Rechercheaufwand, um eine Klage vorzubereiten.

Der Rechtsanwalt rät: Auf ein anwaltliches Schreiben eines Anleger-Anwalts sollten Vermittler besser nicht sofort reagieren, um der Gegenseite nicht durch unachtsame Äußerungen erst einen formalen Grund für eine Anklage zu liefern.

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Allerdings gab es im Fall P&R bereits Urteile, die zugunsten der beklagten Vermittlern ausfielen. So wiesen kürzlich sowohl das Landgericht Ansbach als auch das Landgericht Dessau-Roßlau entsprechende Klagen von Anlegern ab. 

Die P&R-Pleite

Der Finanzdienstleister P&R aus Grünwald bei München hatte über viele Jahre hinweg Container-Investments angeboten: Anleger sollten Frachtschiff-Container erwerben und diese an P&R zurückvermieten. Das Unternehmen wollte sie seinerseits an Frachtgesellschaften weitervermitteln. Die Mieteinnahmen sollten an die Anleger fließen. Nach einer festgelegten Frist versprach P&R die Container zurückzukaufen.

Mit diesem Angebot sammelte das Unternehmen rund 3,5 Milliarden Euro Anlegergeld ein, bevor es im März 2018 Insolvenz anmeldete. In der Folge wurden Vorwürfe laut, P&R habe bei seinem Angebot nicht nur falsch kalkuliert und im Hintergrund keine Sicherheiten vorgehalten, sondern auch Container verkauft, die gar nicht existierten. Rund 54.000 Anleger sollen geschädigt worden sein.

Die Staatsanwaltschaft München hat inzwischen Anklage gegen den Gründer der P&R-Gruppe erhoben. Heinz R., der das Unternehmen von 1975 bis 2007 und später wieder von Juli 2016 an leitete, wird gewerbsmäßigen Betrug in 414 Fällen vorgeworfen. Das Verfahren soll vor dem Landgericht München stattfinden.

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